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(Nr. 10726.) Staatsvertrag zwischen Preußen und Bremen über die Ausführung einer Wehrund
Schleusenanlage bei Hemelingen. Vom 29. März 1906.
Se' Majestät der König von Preußen und der Senat der freien Hansestadt
Bremen haben zum Zwecke einer Vereinbarung über die Ausführung einer Wehrund
Schleusenanlage bei Hemelingen zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Unterstaatssekretär Dr. Holle,
Allerhöchstihren Geheimen Oberregierungsrat Kisker,
Allerhöchstihren Geheimen Oberbaurat Dr. Ing. Sympher,
Allerhöchstihren Geheimen Oberbaurat Nolda,
Allerhöchstihren Geheimen Finanzrat Hergt und
Allerhöchstihren Regierungsrat Holle;
der Senat der freien Hansestadt Bremen:
den Bürgermeister Dr. Marcus,
den Senator Wessels,
den Senator Frese und
den Oberbaudirektor Bücking,
welche unter dem Vorbehalte der Ratifikation nachstehenden Vertrag abgeschlossen
haben.
1.
Um den Schäden, die den Weseranliegern oberhalb Bremen durch die
Vertiefung der Unterweser bisher erwachsen sind oder noch erwachsen werden,
entgegenzutreten, errichtet Bremen in der Weser bei Hemelingen auf seinem
Gebiet ein Wehr nebst Schiffahrtschleusen und Nebenanlagen.
2.
Die Ausführung des Baues erfolgt auf Grund des Entwurfs vom
Januar 1906. Abweichungen, welche sich aus technischen, wirtschaftlichen oder
finanziellen Gründen empfehlen, bleiben der Verständigung zwischen beiden
Regierungen vorbehalten.
Je eine von den beiderseitigen Kommissaren vollzogene Ausfertigung des
Entwurfs ist den beiden vertragschließenden Regierungen zugestellt.
83.
Von Bremen sind Maßnahmen zu treffen, die es ermöglichen, den Weser—
strom zwecks Erreichung des Hemelinger Hafens auch bei höheren Wasserständen
oberhalb des Wehres zu kreuzen.