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(Nr. 10739.) Allerhöchster Erlaß, betreffend Bau und Betrieb der in dem Gesetze vom
28. Juni d. J. (Gesetz Samml. S. 185) vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien.
Vom 28. Juni 1906.
Auf Ihren Bericht vom 22. Juni d. J. bestimme Ich, daß bei der demnächstigen
Ausführung der in dem Gesetze vom 15. Juni d. J., betreffend die Erweiterung,
Vervollständigung und bessere Ausrüstung des Staatseisenbahnnetzes und die Be-
teiligung des Staates an dem Baue von Kleinbahnen, im § 1 unter I vorge-
sehenen neuen Eisenbahnlinien und des unter III 1 vorgesehenen Ausbaues einer
weiteren Hauptbahn von Essen West über Borbeck und Frintrop nach Oberhausen
West die Leitung des Baues und demnächst auch des Betriebs
A. der
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Eisenbahnen:
von Sensburg nach Nikolaiken und von Wehlau nach Friedland i. Ostpr.
der Eisenbahndirektion in Königsberg i. Pr.,
von Bergfriede nach Groß-Tauersee (Soldau) der Eisenbahndirektion
in Danzig,
von (Thorn) Mocker nach Unislaw, von Kruschwitz nach Strelno und
von Wronke nach Obornik der Eisenbahndirektion in Bromberg,
von Kempen nach Namslau der Eisenbahndirektion in Kattowitz,
lvon Schottwitz nach Meleschwitz (Laskowitz-Beckern) und von Wansen
nach Brieg der Eisenbahndirektion in Breslau,
von Sandberg nach Koschmin und von (Landsberg a. W.) Roßwiese
nach Zielenzig der Eisenbahndirektion in Posen,
von Heringsdorf nach Wolgaster Fähre der Eisenbahndirektion in Stettin,
von Hoyerswerda nach der Landesgrenze in der Richtung auf Königs-
wartha und von Mücheln nach Querfurt der Eisenbahndirektion in
Halle a. S.,
von Sonneberg nach Eisfeld der Eisenbahndirektion in Erfurt,
von (Salzwedel) Lüchow nach Dannenberg und von (Isenbüttel) Gifhorn
nach Celle der Eisenbahndirektion in Hannover,
von (Mandern) Wildungen nach Buhlen der Eisenbahndireltion in Cassel,
von Oberscheld nach Wallau (Biedenkopf) der Eisenbahndirektion in
Frankfurt a. M.,
von Menden nach Neuenrade, von Brüchermühle nach Wildbergerhütte
und von Immekeppel nach Lindlar der Eisenbahndirektion in Elberfeld,
von Lebach nach Völklingen und von Erdorf nach Bitburg der Eisen-
bahndirektion in St. Johann-Saarbrücken;
B. der weiteren Hauptbahn von Essen West über Borbeck und Frintrop nach
Oberhausen West der Eisenbahndirektion in Essen a. R.
übertragen wird.
Gesetz= Samml. 1906. (Nr. 10739.) 61