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Gesetz-Sammlung
für die
Kö niglichen Preußischen Staaten.
Nr. 2. — ——
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Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend den Rang des Kammergerichtspräsidenten und des Oberstaats-
anwalts bei dem Kammergerichte, S. 3. — Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung
des Grundbuchs für einen Teil der Bezirke der Amtsgerichte Herborn, Höhr. Grenzhausen, Langen.
schwalbach, Nastätten und Wehen, S. 3 — Bekanntmachung des Justizministers, betreffend
die Bezirke, für die während des Kalenderjahrs 1905 die Anlegung des Grundbuchs erfolgt ist,
sowie die Bezirke, für welche das Grundbuch auch in Ansehung der von der Anlegung ursprüng-
lich ausgenommenen Grundstücke als angelegt gilt, S. 4. — Bekanntmachung der nach dem
Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungs-Amtsblätter veröffentlichten landesherrlichen Erlasse,
Urkunden 2c., S. 14.
(Nr. 10667.) Allerhöchster Erlaß vom 27. Jannar 1906, betreffend den Rang des Kammer-
gerichtspräsidenten und des Oberstaatsanwalts bei dem Kammergerichte.
Auf den Bericht des Staatsministeriums vom 21. Januar d. J. will Ich, in
Abänderung des Allerhöchsten Erlasses vom 11. August 1879, dem Präsidenten
des Kammergerichts den Rang der ersten Klasse ug höheren Provinzialbeamten
und dem Oberstaatsanwalt bei dem Kammergerichte den Rang der zweiten Klasse
dieser Beamten sowie den Charakter als Generalstaatsanwalt hierdurch verleihen.
Berlin, den 27. Januar 1906.
Wilhelm.
Beseler.
An den Justizminister.
(Nr. 10668.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen
Teil der Bezirke der Amtsgerichte Herborn, Höhr-Grenzhausen, Langen-
schwalbach, Nastätten und Wehen. Vom 18. Januar 1906.
Auf Grund des Artikels 15 der Verordnung, betreffend die Anlegung der Grund-
bücher im Gebiete des vormaligen Herzogtums Nassau, vom 11. Dezember 1899
Gesetz-Samml. S. 595) bestimmt der Justizminister, daß die zur Anmeldung
Gesetz= Samml. 1906. (Nr. 10667—10669.) 2
Ausgegeben zu Berlin den 27. Januar 1906.