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von Rechten behufs Eintragung in das Grundbuch vorgeschriebene Ausschlußfrist
von sechs Monaten
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Herborn gehörige Gemeinde Made—
mühlen,
für die im Bezirke des Amtsgerichts Höhr-Grenzhausen belegenen, am
1. Januar 1900 vorhandenen Bergwerke, einschließlich der auch in
anderen Amtsgerichtsbezirken belegenen Bergwerke Struth II, Hermann III,
Adam, Alsbach (Brauneisenstein), Alsbach II, Herkules) Meininghaus,
Nauort II, Nauort IV, Nauort V, Nauort“ VII, Bergmannsgläck 7,
Bergmannsglick IL, Bergmannsglück IV, Bergmannsglück V, jedoch
ausschließlich des größtenteils im Amtsgerichtsbezirke Selters belegenen
Bergwerkes Ransbach und des im Bezirke der Gemeinde Grenzau be-
legenen Bergwerkes Vater Rhein,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Langenschwalbach gehörige Gemeinde
Bärstadt,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Nastätten gehörige Gemeinde Endlich-
hofen,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Wehen gehörige Gemeinde Breithardt
am 15. Februar 1906 beginnen soll.
Berlin, den 18. Januar 1906.
Der Justizminister.
Beseler.
(Nr. 10669.) Bekanntmachung des Justizministers, betreffend die Bezirke, für die während
des Kalenderjahrs 1905 die Anlegung des Grundbuchs erfolgt ist, sowie
die Bezirke, für welche das Grundbuch auch in Ansehung der von der
Anlegung ursprünglich ausgenommenen Grundstücke als angelegt gilt. Vom
22. Januar 1906.
G.niß Artikel 36 Abs. 1 der Verordnung, betreffend das Grundbuchwesen,
vom 13. November 1899 (Gesetz-Samml. S. 519) wird zur öffentlichen Kenntnis
gebracht, daß während des Kalenderjabrs 1905 auf Grund des Artikels 14 der
Verordnung die Anlegung des Grundbuchs für die aus der Anlage ersichtlichen
Grundbuchbezirke, Anlegungsbezirke und Bergwerke durch die dabei angegebenen
Amtsblätter bekannt gemacht worden ist.