Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1906. (97)

Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
— Nr. 9. — 
  
(Xr. 10680.) Verfügung des Ministers der öffentlichen Arbeiten, betreffend anderweite 
Feststellung des Grenzpunkts zwischen den Eisenbahndirektionsbezirken 
Bromberg und Posen auf der Strecke Cüstrin Frankfurt a. Oder. Vom 
22. März 1906. 
Auf Grund des & 1 Abs. 3 der durch den Allerhöchsten Erlaß vom 15. De- 
zember 1894 genehmigten Verwaltungsordnung für die Staatseisenbahnen (Gesetz- 
Samml. 1895 S. 11) bestimme ich, daß mit dem 1. April d. J. die Grenze 
zwischen den Verwaltungsbezirken der Eisenbahndirektionen in Bromberg und Posen 
auf der Strecke Cüstrin —Frankfurt a. Oder von km 26/7 nach km 2 1 verlegt 
wird, so daß die Station Grube Vaterland aus dem Eisenbahndirektionsbezirke 
Bromberg in den Eisenbahndirektionsbezirk Posen übergeht. 
Berlin, den 22. März 1906. 
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. 
v. Budde. 
  
Redigiert im Bureau des Staatsministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
  
Besiellungen auf einzelne Stücke der Gesetz-Sammlung sind an das Königl. Gesetzsammlungsamt in Berlin W.9 zurichten. 
Gesetz= Samml. 1906. (Nr. 10680.) 10 
Ausgegeben zu Berlin den 28. März 1906.
	        
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