nen aber dritten Diebstahls, neben der
Verbindlichkeit zum Ersatze des Schadens
und der Untersuchungs-Kosten,
zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe
und nachheriger Einsperrung in ein
Zwangs-Arbeitshaus auf die Dauer
von brei Monaten;
25. der bei dem O.A. Gerichte Leonberg
in Untersuchung gekommene Shristian
Hering, zu Warmbronn, wegen durch
Fälschung einer öffentlichen Urkunde
verübten großen Betrugs, neben Be,
zahlung von 1 der Untersuchungs-Kosten,
zu sechsmonatlicher Festungsstrafe;
24. der bei dem O. A. Gerichte Boͤblingen
in Untersuchung gekommene Johann
Martin Reinhard, Bäcker von Ehningen,
wegen verübten großen Betrugs,
neben Zuscheidung sämtlicher Unterfuchungs
= Kosten zu vierwonatlicher
Festungsstrafe;
35. der zu Weinsberg in Untersuchung
gekommene Michagel Friedrich Reber,
von Oehringen, wegen dreier kleiner
aber wiederholter Diebstaͤhle, wovon
einer qualificirt ist, wegen Angabe eines
falschen Wohnorts und wegen Herumlaufens
ohne Ausweis, neben dem Ersatz
des Schadens und Bezahlung seiner
Arrest= Azungs= und Untersuchungs-Kosten,
zu sechsmonatlicher Festungsstrafe.
Am 26. Juli:
26. Jakob Würthele, Weingärtner vo#n
Waͤldenbronn, O. A. Eßlingen, wegen
zwar kleinen aber im rechtlichen Sinne
fuͤnften Diebstahls und wegen wiederholten
Vagirens, neben dem Ersatz des
Entwendeten und Bezahlung seiner Arrest=
Azungs= und Untersuchungs-Kosten
zu vier zehenmonatlicher Festungostrafe
und nachheriger Einsperrung
in ein Zwangs-Arbeitshaus auf
die Dauer von sieben Monatenz;
7. der bei dem Crimincl-Amte Stuttgart
in Untersuchung gekommene Andreas
Luz, Schreiner vou Reckarweihingen,
O. A. Ludwigsburg, wegen ersten
qualificirten Diebstahls und eines
kleinen Betrugs neben Bezahlung seiner
Arrest= Azungs= und Untersuchungs-Kosten
zu viermonatlicher Zuchthausstrafe;
28. die bei dem O.N. Gerichte Leonberg
in Untersuchung gekommene Agnes
Dieder, von Dußlingen, O.A. Töbingen,
wegen im rechtlichen Sinne dritten
und ausgezeichneten Diebstahls, auch
wegen wiederholten Vagirens und Lügen
vor Gericht, neben dem Ersatz des Schadens
und Bezahlung ihrer Arrest-