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A) bei Apotheken zuerst die Officin in Hinsicht auf Lokall, Beschaffenheit und Reinlichkeit
der Behälter und Arznei: Gefäße zu untersuchen, darauf zu sehen, ob die uf#-schriften
derselben der Wurttembergischen Pharmacopoe gemäß deutlich und fehlerfrei, ob
keine Arznei: Körper nur in zinnernen oder bleiernen Gefäßen befindlich, ob giftige und
stark wirkende Arzneien gehörig abgesondert verwahrt, ob die flüchtigen Arznei,Körper in
den Gefäßen gut verschlossen seyen?
Die Waagen f#nd in Ansehung der erforderlichen Menge, Beschaffenheit, Richtigkeit
und Reinlichkeit in untersuchen) das Gewicht nach dem vorgeschriebenen Rormal=Gewichte
zu prüfen. Die Mörser und andere pharmacevtischen Instrumente und Geräthschaften
sind einzusehen. Hierauf wird das chemische Laboratorium, dessen Lofal, Beleuchtung,
die Beschaffenheit der chemischen Oefen und sämmtlicher chemischen Geräthschaften
der Untersuchung unterworfen) ins Besondere darauf gesehen) ob die kupfernen
Destillix= Blosen innen t verzinnt, ob se mit Helmen und Ablauf, Röhren von reinem
Zinn versehen seyen? Sodann s#nd Materialien-Kammer,) Arznei= und Wasser-Keller,
auch Kräuter-Troken= Böden und die darin aufbewahrten rohen Arznei-Körper zu beaugenscheinigen,
wobei ihre Quantität, Art der Aufbewahrung, und besonders zu beräcksschtigen
ist, ob Gifee von andern Arznei-Körpern entfernt und verschlossen, ob aller
Arznei' Körper Behadlter oder Umwickelungen von Papier mit ihren pharmacevtischen Benennungen
richtig und deutlich überschrieben seyen, und nicht mehrere Arznei= Körper in
ebendemselben Behcdicer gefunden werden, wodurch leicht schädliche Verwechslungen entstehen
könnten.
Einer sorgfältigen Prüfung ist ferner zu unterwerfen die Qualität der Arznei, Körper
in Beziehung auf Uechtheit, Güte, und bei zusammengesezten in Hinsicht der Beveitungsart,
sowohl nach den dußerlichen Kennzeichen derselben, als auch erforderlichen
Falls durch angemessene Reagentien,
Solleen Apotheker in kleinen Landstädten nicht gerade mit allen in der Württembergschen
Pharmacopoe angezeigten Urznei-Körpern versehen seyn, so ist doch wohl zu
bemerken) ob wenigstens die Actikel, welche gewöhnlicher gebraucht werden und nothwendiger
Kud, in der erforderlichen Qualitét und Quantität vorhanden seyen? Artikel
von schlechter, unbrauchbarer Beschaffenheit sind entweder sogleich zu vernichten, oder bei
dem Oberamte verstegelt in Verwahrung zu nehmen) wenn dieß wegen anzustellender weitern
Untersuchung oder Regresses des Apothekers an den Materialisten) von welchem er
die Artikel erhalten hat, nothwendig scheinen wird.
Ueber den Giftverkauf hat der Wisicator das vorgeschriebene besondere Buch scch vorlegen
zu lassen und dasselbe mit den Recepten und Scheinen zu vergleichen.
E#r wird Erkundigung einziehen) woher und in welchen Preisen der Apotheker seine
Arznei= Waaren beziehe und die neuesten Preis Courants und Rechnungen der Macteria
listen sich vorlegen lassen. Endlich hat der Landvogtei-Arze die in der Upotheke aufzubewahrenden
Rerepte und das Receptbuch, genau zu durchgehen wobei er beobachten wird,
ob von Aerzten) welche nicht hierzu legitimirt snd Arzneien zu innerlichem, Gebrauche