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Nachträge zu den jährl. chronol. lbersichten 1884—1913.
—. —
Datum
der Gesetze,
Verord-
nungen usw.
Inhalt
Jahr.
gang
Seite
1895
9. Dez.
9.
10.
11.
11.
18.
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18.
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18.
23.
23.
Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine
der Landgemeinde Groß Lichterfelde im Betrage von 2321000 Mark.
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Enteignungsrechts an die Aschersleben-
Schneidlingen-Nienhagener Kleinbahn-Aktiengesellschaft in Aschersleben
zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zum Bau und Betrieb
einer Kleinbahn von Aschersleben über Schneidlingen nach Nienhagen in
Anspruch zu nehmenden Grundeigentums.
Statut für die Entwässerungsgenossenschaft der Stenderupau in Schwacken-
dorf im Kreise Flensburg.
Allerh. Erlaß, betr. die Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadt Lüden-
scheid auf Grund des Allerh. Privilegiums vom 17. September 1885 auf-
genommenen Anleihe von 4 auf 3½ Prozent.
Statut für die Ent= und Bewässerungsgenossenschaft des unteren Orketals
in Medebach im Kreise Brilon. «
Allerh. Erlaß, betr. die Herabsetzung des Zinsfußes der von dem Kreise
Grottkau auf Grund des Allerh. Privilegiums vom 30. April 1884 auf-
genommenen Anleihe von 4 auf 3 Prozent.
Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine
des Kreises Grottkau zum Betrage von 255 000 Mark.
Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine
der Stadt Rendsburg im Betrage von 2 500 000 Mark.
Allerh. Erlaß, betr. die Anwendung der dem Chausseegeldtarife vom 29. Fe-
bruar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-
vergehen auf die im Kreise Heilsberg belegenen Chausseen von Guttstadt
über Noßberg bis zur Grenze des Kreises Rössel und von der Mehlsack-
Heilsberger Chaussee bei Frauendorf bis zur Grenze des Kreises
Braunsberg.
Allerh. Erlaß, betr. die Festsetzung des Zinsfußes der von dem Provinzial-
verbande von Westpreußen auf Grund des Allerh. Privilegiums vom
12. Mai 1894 auszugebenden Anleihescheine auf 3 oder 3½ Prozent.
Allerh. Erlaß, durch welchen genehmigt worden ist, daß bei der von der freien
und Hansestadt Lübeck auszuführenden Herstellung des Elb-Trave-Kanals
zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese Anlage
in Anspruch zu nehmenden Grundeigentums, soweit preußisches Staats-
gebiet in Betracht kommt, das Enteignungsverfahren nach Maßgabe des
Gesetzes vom 11. Juni 1874 in Anwendung gebracht werde.
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Enteignungsrechts an die freie und
Hansestadt Hamburg für das zur Ausführung des Anschlußgleises von
dem Rangierbahnhofe Wilhelmsburg nach den geplanten Sammelbahn-
höfen auf der Veddel und der Peute sowie für die Herstellung des Sammel-
bahnhofs auf der Peute erforderliche Grundeigentum, soweit dasselbe
im preußischen Staatsgebiete belegen ist.
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis
Bergheim zur Entziehung und dauernden Beschränkung des Eigentums
an den für die Kleinbahn von Frechen nach Kerpen erforderlichen Grund-
stücken.
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6 Nr. 16
24 Nr. 7
35 Nr. 1
24 Nr. 8
35 Nr. 2
11 Nr. 6
11 Nr. 7
12 Nr. 8
24 Nr. 9
209 Nr. 1
12 Nr. 9
24 Nr. 10
35 Nr. 3