Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

Anmerkung:  .
1.  Nach  Art  der  Militärpässe  in  Buchform  anzulegen,  Deckel  mit
breitem  schwarzem  Rücken  in  folgenden  Farben:
bei  der  Infanterie:  dunkelblau,
bei  den  Jägern:  grün,
bei  der  Feldartillerie:  roth,
bei  der  Fußartillerie:  weiß,
bei  den  Pionieren:  braun,
bei  dem  Train:
bei  dem  Sanitätspersonal:  hellblau,
bei  den  Thierärzten:
bei  den  Oekonomie-Handwerkern:  hellblau  mit  schwarzer
Einfassung.
2.  Zu  jedem  Ersavreserve-Paß  gehört  ein  Futteral.
3.  Jedem  Ersatzreserve-Paß  sind  „die  Bestimmungen  für  die  Mannschaften
  des  Beurlaubtenstandes“  vorzuheften.