Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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Allerhöchste  Bewilligung  zur  Namensänderung.


Im  Namen  Seiner  Moajestät  des  Rönigs.
Seine  Königliche  Hoheit  Prinznitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,

haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,
mittels  Urkunde  vom  13.  Januar  1912,

den  K.  Kämmerer  und  Oberregierungsrat  bei
der  K.  Regierung  von  Unterfranken  und
Aschaffenburg,  Fideikommißbesitzer  Hubert  Freiherrn
  von  Gumppenberg-Pöttmeß-Oberbrennberg
  seinem  Ansuchen  entsprechend
  die  Bewilligung  zu  erteilen,  der  Rechte
Dritter  unbeschadet,  sich  von  nun  an  „Freiherr
  von  Gumppenberg-Peuerbach“
nennen  und  schreiben  zu  dürfen.

Berichtigung.
In  Nr.  38  vom  10.  Juni  1911  Seite  788  Beile  S  von  unten  ist  Tartarus  depuratus

in  Tartarus  stibiatus  zu  ändern.

Notiz.
Titelblätter  und  Inhaltsverzeichnisse  des  Gesetz-,  und  Verordnungsblattes  vom  Jahre  1911

selangten  am  20.  Jannar  1912  zur  Ausgabe.