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Allerhöchste Bewilligung zur Namensänderung.
Im Namen Seiner Moajestät des Rönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinznitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
mittels Urkunde vom 13. Januar 1912,
den K. Kämmerer und Oberregierungsrat bei
der K. Regierung von Unterfranken und
Aschaffenburg, Fideikommißbesitzer Hubert Freiherrn
von Gumppenberg-Pöttmeß-Oberbrennberg
seinem Ansuchen entsprechend
die Bewilligung zu erteilen, der Rechte
Dritter unbeschadet, sich von nun an „Freiherr
von Gumppenberg-Peuerbach“
nennen und schreiben zu dürfen.
Berichtigung.
In Nr. 38 vom 10. Juni 1911 Seite 788 Beile S von unten ist Tartarus depuratus
in Tartarus stibiatus zu ändern.
Notiz.
Titelblätter und Inhaltsverzeichnisse des Gesetz-, und Verordnungsblattes vom Jahre 1911
selangten am 20. Jannar 1912 zur Ausgabe.