Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Nro.  7.  1819.  6

Königlich-Württembergisches

Staats-und  Regierunge-Blakt

In
2

 

Samst'a  9,  6.  Februar.

*  Die  Stiftung  gines  Denkmals  der  verewigten  Königin  betressend.  *äö7“
Der  PVerein  zu  Stiftung  eines  „  Denkmals  der  verewigtsn  Kinky#/n
Katharina““  im  wohsthätigen  Sinne  der  unvergeßlichen  Fürsstin)  nimin#
mit  dem  vollsten  Rechte  die  dankbarste  Anerkennung  und  thätige  Mirwirkung  des
ganzen  Vaterlandes  i##  Ansprach.  z  Es  «

Die  Bestimmungoder  Beitráge  theils  fur  die  Ausstattung  und  Marerhäl,
tung  des  in  Stuttgart  zuerrchtenden  Kranken'-  Uund  Zebcr=  Hauses.
theils  für  die  Errichtung  zeiner  ##  mic  diesem  Gebárhaule  in  Verbindung  zu  setzenden,
Unterrichts-Anstalt  für  Hebammen  und  so  weit  es  die  Summes  'der  Beis
träge  gestatten  würde,  für  eine  Heil-Anstalt  für  Augenkranke  stellt  sich  in
jeder  Hinsicht  als  vollkommen  zweckmäßig  dar)  und  entspricht  den  Absichten,  der
edlen  Fürstin,  decen  segenvolles  Andenken  dadurch  geheiligt  werden  soll.  "".

Inobesondere  wuͤrden  durch  die  beiden  letztern  Anstalten,  die  dem  ganzen  Lande
gemein  werden,  könnten,  dringende  Bedürfnisse  befriedigt,  und  es  ist  daher  Pflicht,
die  sämmtlichen  Gemeinden,  des  Königreichs  auf  die  Wohlthätigkeit  einer  solchen
Stiftung  aufmerksam  zu  machen.

Ueberzeugt,)  daß  dieselben  für  solche  allgemein  nüßliche  Anstalten,  im  dankbaren
Andenken  an  die  hohe  Verewigte,  welche  nie  müde  wurde  Gutes  zu  thun,
gern  mitwirken  werden,  wird  hiemit  zur  allgemeinen  Kenntaiß  gebracht,  daß  sie  zu
den  Beiträgen)  welche  sie  für  jenen  Jweck  aus  den  Gemeinde,  oder  Stiftungs=Kassen
  im  gesetzlichen  Wege  und  nach  Zulassung  des  Vermogens  derselben  bewilligen
werden,  keiner  weitern  Legitimation  bedürfen,  sondern  ihnen  überlassen  bleibe,  dis
beschlossenen  Beiträge  sogleich  an  den  zu  den  Beiträgen  hier  aufgestellten  Kassfer,
Handelsmann  Haueisen,  gegen  Empfangschein  einzusenden:

Stuttgart  den  4.  Febr.  1819.  Ministerium  des  Innern.

v.  tto.