245
Bekanutmachung
des Gesammt-Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Es wird hierunter das Gesammt--Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des 8. 90 Th. 1 der Wehrordnung
vom 22. November 1888 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung von
Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
befinden.
Gesammt-Verzeichniß
der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.
a. Gymnasten.
1. Königreich Preußen. I1I. das Gymmasium zu Lc,
Provinz Ostpreußen. 12. - -Memcl,
1. Das Gymnasium zu Allenstein, 13. r NRastenburg,
2. O" Bartenstein, 14.4 - Rössel,
3. — .Braunsberg, 15. " ilsit,
4. .„ . Gumbinnen. 16. - *. Wehlau.
5. „4 - -Hohenstein,
6. - - -Jnsterburg(verbundenmit · Provinz Westpreußen.
dem Real-Gymnasium daselbst), # 17. Das Gymnasium zu Conitz,
7. = Altstädtische Gymnasium zu Königsberg 18. - Culm,
i. Ostpr., 19. Königliche Gymnasium zu Danzig,
8. .Friedrichs-Kollegium daselbst, 20. .Sttädiische - daselbst,
9. Kneiphöofische Gymnasium daselbst, 21. - Gymnasium zu Elbing,
10. Wilhelms-Gymnasium daselbst, 22. - Graudenz,