Full text : Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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ist.  Die  Königlich  sächsische  Regierung  hält  es  daher  für  angezeigt,  daß  die
Versendung  deutscher  Garne  in  gescherten  (auch  geschlichteten)  Ketten  nebst  dem
erforderlichen  Schußgarn  zur  Herstellung  von  Geweben,  deutscher  Gespinste  (einschließlich
  der  erforderlichen  Zuthaten)  zur  Herstellung  von  Spitzen  und  Posamentirwaren
  sowie  deutscher  Gewebe  zum  Besticken  (Tambouriren)  im  Wege  des
Veredlungsverkehrs  nach  Oesterreich,  ohne  daß  dabei  der  Nachweis  der  Notwendigkeit
  oder  Nützlichkeit  für  den  deutschen  Verkehr  beizubringen  ist,  auch
fernerhin  gestattet,  von  den  eingehenden  Geweben,  Spitzen,  Posamentirwaren
und  Steickereien  aber  ein  Veredlungszoll  eingehoben  wird,  welcher  auf  25  Prozent
derjenigen  Zollsätze  festzustellen  sein  möchte,  welchen  die  eingehenden  Waren  nach
ihrer  tarifmäßigen  Beschaffenheit  bei  der  Einfuhr  unterliegen.“  1)

Ueber  das  Schicksal  dieses  Antrages  hat  nichts  verlautet.  Die  sächsischen
Wünsche  wurden  voraussichtlich  als  Material  für  die  Beratung  des  nächsten
Handelsvertrags  mit  Oesterreich  entgegengenommen.

Verschiedene  sonstige  Fragen  auf  dem  Gebiete  des  Zollund
  Steuerwesens.  Ich  erwähne  noch  folgende  an  den  Bundesrat  gerichtete
  Schreiben,  wobei  ich  vorausschicke,  daß  dieselben  sämtlich  in  Kohls
Bismarck-Regesten  übersehen  sind:

5.  Oktober  1879.

Schreiben  des  Reichskanzlers  (in  Vertretung  Scholz)  an  den  Bundesrat,  betreffend
die  Entnahme  von  gesalzenen  Heringen  aus  Privattransitlagern  ohne  amtlichen  Mitverschluß,
Nr.  147  der  Drucks.  Bericht  und  Beschluß  §5  571  der  Prot.  v.  1879.

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8.  Oktober  1879.

Schreiben  (gez.  v.  Bismarck)  an  den  Bundesrat,  betreffend  die  Statistik  des  Warenverkehrs
  des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Ausland,  Nr.  146  der  Drucksachen;  Ausschußantrag
  Nr.  160  der  Drucks.  2)  Bericht  und  Beschluß  §  556  der  Prot.  v.  1879.

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26.  Oktober  1879.

Schreiben  des  Reichskanzlers  (in  Vertretung  Scholz)  an  den  Bundesrat,  betreffend.
die  Maximalvergütungssätze  der  den  Erbauern  von  Seeschiffen  für  die  nicht  speziell  nach-1)

  Die  „Nat.-Ztg.“  Nr.  147  v.  28.  3.  80  meinte,  der  sächsische  Antrag  werde  allem
Anschein  nach  zu  einer  Zeit,  wo  die  Verhandlungen  zwischen  Deutschland  und  Oesterreich
noch  schweben,  an  maßgebender  Stelle  für  inopportun  gehalten.  „Es  läßt  sich  ja  in  der
That  auch  nicht  in  Abrede  stellen,  daß  der  Antrag  den  Anfang  des  bisher  so  eifrig
perhorreszirten  Zollkrieges  bereits  enthält.“

2)  Agl.  über  diese  Materie  die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  Nr.  488  v.  11.  11.  79,
Nr.  490  v.  12.  11.  79,  Nr.  493  v.  13.  11.  79,  Nr.  495  v.  14.  11.  79,  Nr.  570  v.
31.  12.  79  und  Nr.  1.  v.  1.  1.  80.  Ueber  die  Ausnahme  von  der  Anmeldepflicht  im
Verkehr  mit  dem  Freihafengebiet  Altona,  Hamburg  und  Bremen  vogl.  die  „Nordd.  Allg.
Ztg.“  Nr.  282  v.  19.  6.  80  (Ausschußanträge)  und  „Nat.-Ztg.“  Nr.  284  v.  21.  6.  80
(Bundesratsbeschluß).