Full text : Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881. (22)

216  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  25.)

mung  im  Bundessrath  nur  in  der  Erwägung  abgesehen  habe,  daß  das  Präsidium
  den  Gedanken  des  Gesetzes  nicht  ohne  Zuschüsse  für  ausführbar  hielt,
und  daß  manche  Zweige  der  Industrie  Niederdeutschlands  die  ganze  Prämienlast
  nach  glaubwürdigen  Zeugnissen  nicht  zu  tragen  vermöchten.  Die  bayerische
Regierung  glaube  aber,  dessenungeachtet  für  die  Annahme  des  jetzt  beschlossenen
  Entwurfs  sich  nicht  aussprechen  zu  können,  weil  es  ihr,  abgesehen
von  manchen  erheblichen  Bedenken  gegen  die  beschlossenen  Modificationen,
wie  z.  B.  die  gesetzliche  Feststellung  der  Prämien,  unmöglich  erscheine,  den
Versuch  der  Durchführung  eines  so  einschneidenden  und  im  Vollzuge  so  complicirten
  Gesetzes  gegen  die  Präsidialmacht  lediglich  auf  Grund  eines  Mehrheitsbeschlusses
  der  übrigen  Bundesstaaten  zu  machen,  weil  sie  dafür  halte,
daß  der  dem  Gesetze  zu  Grunde  liegende  Gedanke  nur  mit  voller  Uebereinstimmung
  aller  verbündeten  Regierungen  erfolgreich  verwirklicht  werden  könne,
und  weil  sie  aus  den  bisherigen  Verhandlungen  die  Ueberzeugung  gewonnen
habe,  daß  die  Sache  noch  nicht  zur  Durchführung  bereift  und  weitere  Ueberlegung
  angezeigt  sei.  Der  königl.  sächsische  Bevollmächtigte  bemerkt,  daß
nach  Ansicht  der  königl.  sächsischen  Regierung  für  den  Fall  der  Wiederaufnahme
  des  dem  Reichstag  vorgelegt  gewesenen  Gesehentwurfs  gleichzeitig  eine
Revision  des  Hilfscassenwesens  einzutreten  haben  werde,  um  denjenigen  Bedenken
  zu  begegnen,  welche  aus  der  im  Gesetzentwurf  vorgesehenen  vierwöchigen,
  bezw.  vierzehntägigen,  Carezzeit  bis  zum  Beginn  der  Schadloshaltung
  hergeleitet  worden  sind.  Der  großh.  sächsische    Bevollmächtigte
erklärt,  daß  seine  Regierung  den  Entwurf,  wie  er  aus  dem  Reichstage  hervorgegangen,
  hauptsächlich  wegen  der  veränderten  Organisation  der  Versicherung
  für  unannehmbar  erachte  und  voraussetze,  es  werde  bei  der  Wiederaufnahme
  der  Vorlage  der  Gedanke  der  Reichsversicherungsanstalt  festgehalten
werden.  Die  Bevollmächtigten  für  Baden  und  Reuß  ä.  L.  enthalten  sich
der  Abstimmung.

Bei  der  Berathung  des  Unfallversicherunggesehzes  im  Reichstage
  in  die  Frage  der  Kosten  kaum  erwähnt  worden  gerade  hierüber
hat  jetzt  der  sächsische  Landtagsabgeordnele  Dr.  Roth,  Mitglied  der  nationalliberalen
  Partei,  eine  Berechnung  aufgestellt,  die  ein  sehr  merkwürdiges  Ergebniß
  liefert.  Danach  ist  im  Königreich  Sachsen  mit  seinen  rund  430,000
Arbeitern  jede  siebente  Person  versicherungspflichtig,  in  Bayern  mit  378,000
Arbeitern  jeder  vierzehnte,  in  Preußen  mit  rund  3  Millionen  Arbeitern  erst
jeder  zwölfte  Einwohner.  Den  duchschnittlichen  Arbeitslohn  zu  600  ℳ  gerechnet,
  betragen  die  Gesammtlöne  in  Sachsen  258  Millionen,  in  Bayern  227,
in  Preußen  rund  1800  Millionen    Mark.  Als  Gesammtdurchschnittsprämien
entfielen  hienach  auf  Sachsen  3  Millionen,  auf  Bayern  2,600,000,  auf
Preußen  21  Millionen,  im  Ganzen  also  rund  26  Millionen  Mark  jährlich.
Der  Versicherungszuschuß  im  Betrage  von  einem  Drittel  der  Gesammtversicherung
  betrüge  demzufolge  für  Sachsen  1,066,000  ℳ,  für  Bayern  886,000 ℳ,
für  Preußen  6,700,000  ℳ.  oder  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  in  Sachsen
34 ₰,  in  Bayern  17  ₰,  in  Preußen  19  ₰!  Diese  Ziffern  reden  eine  sehr
verständliche  Sprache.  Sie  erklären  es,  weßhalb  gerade  die  sächsische  Regierung,

  die  sonst  gar  nicht  schüchtern  ist  in  Sachen  des  Particularismus,

sich  so  energisch  gegen  die  particularistische  Errungenschaft  der  selbständigen
Landesversicherungsanstalten  gewehrt  hat;  sie  erklären  ferner,  weßhalb  Fürst
Bismarck  die  Reichsanstalt  so  überraschend  schnell  aufgab;  denn  er  war
sicher,  daß  die  Bundesstaaten  selber,  die  zum  großen  Theil  in  der  Lage
Sachsens  gewesen  wären,  sehr  bald  Anstrengungen  gemacht  hätten,  das  verliehene
  Privilegium  odiosum  wieder  abzuschütteln.  Diese  Zahlen  liefern
aber  auch  vor  allem  den  Beweis,  wie  wenig  vorbereitet  alle  gesetzgeberischen
Factoren  an  die  soziale  Reform  herantraten.