Datum
der Gesetze,
Verord-
nungen usw.
Nachträge zu den jährl. chronol. Übersichten 1884—1913.
. —. — ——.
Inhalt
Jahr-
gang
981
Seite
1883
3. Dez.
10. —
17. —
17. —
18.27.—
19. —
19. —
19. —
19. —
19. —
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Rechtes zur Erhebung des tarif-
mäßigen Chausseegeldes an die Stadt- und Landgemeinde Emmerich im
Kreise Rees für die Chaussee von Emmerrich bis zur Landesgrenze in der
Richtung auf Gendringen.
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis
Rastenburg für die zum Bau der Chausseen von Drengfurth über Barten
nach Paaris und von Drengfurth über Fürstenau bis zur Grenze des
Kreises Angerburg erforderlichen Grundstücke.
Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisanleihe-
scheine des Kreises Rastenburg im Betrage von 180 000 Mark.
Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine
des Provinzialverbandes von Pommern im Betrage von 1 990 000 Mark.
Verfügung des Justizministers, betr. die Anlegung des Grundbuchs für die
Bezirke der Amtsgerichte Marne, Niebüll und Preetz und für einen Teil
der in betreff der Führung des Grundbuchs dem Amtsgerichte Kiel zu-
gewiesenen Grundstücke sowie der Bezirke der Amtsgerichte Hadersleben,
Schleswig und Tondern.
Allerh. Erlaß, betr. die Herabsetzung des Jinsfußes der auf Grund der
Allerh. Privilegien vom 18. April 1864 und 27. November 1865
von dem Kreise Gumbinnen ausgenommenen Anleihen von 4½ auf
4 Prozent.
Vertrag, betr. den Ubergang des Tilsit-Insterburger Eisenbahnunternehmens
auf den Staat.
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Rechtes zur Erhebung des tarif-
mäßigen Chausseegeldes an den Kreis Jerichow I für die von Loburg
“— Schweinitz bis zur Kreis- und anhaltischen Landesgrenze führende
aussee.
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Rechtes zur Erhebung des tarif-
mäßigen Chausseegeldes an die Stadtgemeinde Gütersloh im Kreise
Wiedenbrück für die von ihr hergestellte Chausseeanlage von Gütersloh
durch das Gebiet der sogenannten Krax-Höfe nach Verl und von den
Krax-Höfen nach Neuenkirchen.
Vertrag, betr. den Ubergang der dem Großherzogtume Mecklenburg-Schwerin
an dem Berlin-Hamburger Eisenbahnunternehmen zustehenden finanziellen
Beteiligung auf den Preußischen Staat.
Vertrag zwischen Preußen und Hamburg, betr. den Ubergang des Eigen-
tums beziehungsweise der Verwaltung und des Betriebs der hamburgi-
schen Eisenbahnen auf den Preußischen Staat.
Staatsvertrag zwischen Preußen und Mecklenburg-Schwerin, betr. die zur
Zeit dem Berlin-Hamburger Eisenbahnunternehmen angehörigen, im
mecklenburg-schwerinschen Staatsgebiete belegenen Eisenbahnen.
Staatsvertrag zwischen Preußen und Hamburg, betr. die im hamburgischen
Staatsgebiete belegenen Eisenbahnen.
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296 Nr. 2
65 Nr. 1
65 Nr. 2
62 Nr. 6
65 Nr. 3
157—161
66 Nr. 4
143—144
145—147
167—170
171—175