Worschtisten - §·67·
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»J«Sl"mf»«sj, Diese Präfung sol sich ober nur erstrecken:
lch 9 n 1. auf die Bestimmtheit, Vollstaͤndigkeit und Unzweideutigkeit der Fassung;
2. auf die Leglelmatlon der contrahirenden Partheien;
3. auf das Interesse der betheiligten morallschen Personen, namentlich der Fuͤrstl.
Kammer und Landescossen, gelstlicher und welilscher Stiftungen seder Art,
deren Vermögensverwaltung mitkelbar oder unmletelbar unter irgend elner
Staatsbehoͤrde steht;
4. auf das Interesse der nicht zugezogenen Realglaͤublger, Lehns. und Eldel-
commißnachfolger, Nutznleßer, Wiederkaufs- oder anderer Realberechtigten,
sowle jedes Drlicen, dessen Bethelligung bel der Sache der Behörde bel der
anzustellenden Erörkerung bekannt wird;
5. darauf, daß niches Gesehwlorlges bedungen werde.
Ueber die sonstigen Bedingungen und Mlltkel der Ablösung stehe ber Behörde ein
Ucthell nicht zu. Fluder sie aber in den unter 1. ble 5. aufgesührten Beziehungen An-
loß zu Erlunerungen, so muß sie dahln wirken, dah dlese zunächst von den Parthelen er-
ledige werden. "
Könnensiesichnichtvekeinigen,sohqtdieBehökdeüberdieAktundWelse,wle
dle gemachten Erinnerungen zu erledigen sind, die Entscheidung zu Fuifell.
Auf dle von Unferer Kammer abgeschlossenen Ablösungsverglesche finden die Be,
stimmungen der 99 07. und 68. keine Anwendung.
69.
Krasi und Wirt Dle über Werglelche in Ablösungsfachen abgefaßen Urkunden hoben dleselbe Krost
Jurerke Ve und Wiresamkelr, wie dle von der Ablsungsbehörde abgesoßten Recesse (§. 63.).
Kosien der #- Die Kosten, welche durch dle Trlfrablssungen eneskehen, sind zur einen Hälfte von
dem Berechtlgten, zur anderen von dem Belasteren zu teagen.
Die duf dle Leteeren sollende Hälste wird nach Verhälenlß ihrer zur Absindung des
Berechligeen festgestellten Belträge, und die auf mehrere Berechelgte sallende Hälfte nach
Vechäleniß ihrer Anthelle on der Absindung verthelle und eingezogen.
Dle Kosten der bel Telfroblösungen vorkommenden Vermessungen und Bonitkrun.
gen werden von den Interessenten nach dem Verhälenlt ihrer Thellnehmungsrechee und
Nubungsanabelle ausgebrache.
r*rsN.
Kosten in Betre Wegen Regullrung der bel den Auselnandersetungen vorkommenden Incidenepunk-
krA te, namentsich wegen Beräcksichelgung und Slcherstellung der concurrirenden Rechee ent-