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dke eben bemerkten Ansäbe auch dann zugebilllge werden, wenn der
Beamtete die ewa erforderliche Auskunfe schon vor der Verschreibung
von lhnen erhalten bäcte und deshalb oder ous anderen Gründen von
(o brer Zuziehung bel lezterer absähe. Auch bellebt der Ansah unter
Ne. 3. neben der bier in Frage besongenen Gebühr
Db. bei Dutttungs- und Verzichtsleislungen von seder Post
« cc. bel anderen Verhandlungen der sceiwilligen Gerichtsbar-
keit und in Verwaltungsangelegenbeiten
und bei 016erer Dauer der Verbandlung nach Ermessen
des Richter
o. bel thecsns. zn der iczeren oder Fu Dauer
der Verhandlung
2. süc dle Assisten) bel Verhandlungen und Verrlchtungen cuhechalb der
«Geklchcgllellcsollenbrlhalbmgsgchauckdskzumustkcskbnndzu
cbesttmsnkencnstcAnwendungnnchsdauruqbcrdtc Cipcdmon
uͤber einen halben Ta ag, obder es waͤre deeselbe zur Nachtzeit vorzu,
nehmen, so I#tieder Ansaß zu verdoppeln. Auch bar jede Gerlches.
person überdieß, dasern nicht dos Geriche die Bestreitung des nöchl,
gen Zehrungsaufwandes Behuss der Ausnabme in die Verlagsrech.
nung übernimme, elne Auolssung von 5 Sgr. für den halben Tag
u beanlpruchen.
. fuͤr Aufsaͤhe, welche die Dorsrichter uͤber abgeschesene Immebilla-
überelgnungen elnreichen, erhalten dleselben
4. suͤr andere, schrlfiliche Privatangelegenheiten betressende Aufsaͤbe, z. B.
Anzeigen, Specifikarionen, Zeugnisse 2c. sollen dle Dorsrichrer
bls
hir nibe Gänge in das Amt oder die Wohnung des Gerichts.
dirigenten, haben Dorsgerlchtspersonen (elnschliehlich des Rückwegs)
zu beanspruchen:
für die erste Stune
# sür jede folgende Stun
beirägt aber die * icht über elne balbe. Scunde, nur
Doch soll diese Wegegebuͤhr nur in Prlvat, nicht in ofenclichen
und Gemeindeangelenheiten passiren und auch bel Besorgung der
ersteren Art nur dann Statt haben, wenn der Gang durch die auf
dem Werzug haftende Gesahr bedingt oder quf ausdrückliches Ver-
30%
54%