Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1853. (2)

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den Kanglelbeten 
- Bei gleichzeitiger Begehung mebrete Orte in derselben Angele. 
genbeit darssedoch niche dle Enesernung jedes elnzelnen zu bercessenden 
Ores von dem Ausgangsorte, sondern nur die Enesernung von Oct 
zu Ort berechnet werden 
Bli Qulttungs · und Verzichssleistungen von jeder elnzelnen YPost, dle 
von der Behörde liguidirt wird und ohne Rücksicht daraus, ob nur eine 
-ooder mebrere Personen über dieselbe Post gleichzeitig quitelren 
8. von jeder Vormundschaf#o= und —— von jeder Un- 
kerthansverpflichtung, Bürgschastsonnahme 
9. bei Lehnorelchungen von jedem besonderen Lehnestücke 
10. bei Verschrelbungen von Immobilien von jedem Hundert des Worches 
11. bei Beslellung oder Cession von Hypotheken auf Immobilien von jedem 
A Hundert 
Jrdec angefangene Hundert wird hlerbei und bei Ni. 10. sir vol. 
gerechn 
Siannnche unter 7. bls mit 11. ausgesührte Posien schlleßen die 
Auswartegebühr mit in sich; doch bleibt das Botenlohn zur besonde- 
ren Auscechnung vorbepallen, wenn die Betheillgten auf Anordnung 
der Behörde besonders vorgeladen worden sind. 
von niten eschtigun Werlaagung, Ob# und Consignatlon, Auktion 
* der anderen Lokalverhandsung, welche nicht mit elnem beson- 
Pess Ansee bedacht ist, auf jeden halben Tag ibrer Dauer einschliehß, 
I lich der Bestellung der Dorsgerichtspersonen, jedoch ausschliebich 
der Vorladung anderer Personen . 
bel Verlaagungen überdieh für Sebung des erllen — 
E Setung jedes solgenden 
Fuͤr Lokalexpeditionen, mit Ausnabme der Verrichtungen, del. 
che der Diener allein, oder nur mit Zuziebung der Dorsgerichtsper- 
sonen besorge (siehe Nr. 12.) sindet zwor keine Weggebübr (Bocen= 
lohn) Statt; es ist ihm aber bel solchen Verhandlungen, die in ei- 
ner gröhern Entsernung als eine halbe Stunde von dem Sice der 
Behörde, beziehentlich von dem Wohnorte des Gerichtsdirlgemen 
vorzunehmen sind, eine besondere Auslösung von 5 sor. sür jeden 
batend Tag und beil Uebernachtungen ein Quartlergeld von 7 sgr. Opf. 
12. 
  
ewllligen. 
15.fuͤr Anbeir elnes - Anlchess oder Petents .... 
16. sue bessen Ubnahme . . ... 
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