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Tweite Abtheilung. E
Gebühren der Sachwalter! in gerichtlichen und außergericht. n
lichen Angelegenheiten. — D
1. fur elne schristliche Klagg... .
bis
Wuͤrde jedoch ein durch das Sachverhaͤltulß bedingter weitläuf.
tlgerer Klagvortrag noͤthig, so soll fuͤr che einen k veschriehenen
Bogen überstelgende Seile noch — 7 6
palsier werden. «
Hierbei, so wie bei allen andern abvokatorlschen Arbelten, *
denen die Seilenzabl für den Sportelansoh maaßgebend ist, sollen
zwar angefangene Seilen für voll gerechnet, bloße Adressen an Be-
fboördenaber nicht mit gejählt werden.
sür die zu Erbebung einer Klage oder einer darauf zu bewirkenden Enn
lassung ersorderliche mündllche oder schriseliche Instruktion des Clienrten 10 —
bis —20—
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2.
Wuͤrde aber noch eine besondere Vorbereltung, namentlich eine ’·I
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Jugebilltgt werden
ür onderweste Insormatlon und Vorbereltung in den solgenden
Secadlen des Prozesses, sollen dle eben bemerkten Sportelsälle nur !
dannlnAnwkndsmgkommcn,wennbleSaeNagcsolcheckhcischk «
und hieruͤber aus den Privatakten der noͤthige Nachweis geboten
werden kann; wird aber die noͤthige Auskunft auf brieflichem Wege
gesucht und eriheilt, so koͤnnen nur die Gebuͤhren für die Correspon.
denz in Rechnung gebracht werden. D
3. fuͤr Praͤsentationsschreiben sindet nur bel Ueberreichung von Klagen, Be-
weisen oder Gegenbeweisen, Saͤben im Hauptverfahren, Erinne. 1
"1 rungen und deren Be Rechnungen und -
ein Ansatz von ..
4. fuͤr -- — Vollmacht 10—
er Substitutlon . — 76
6. fr Abnkeung= eltrs Güte- und rhrrn, elnes *-
termins, eines Vorbeschledsz. —