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I.
Verzeichniß
derjenlgen gollvereinsländischen Erzeugnisse, welche bei ibrem unmitcelbaren Uebergange
in den Steuervereln elner geringeren als der tarismäßigen Eingangs-Abgabe zu unter-
zlehen sind, bezlehungsweise von derselben ganz frei bleiben.
. t tkragems-
2 Benennung der Gegenstände. 3 hkagn-Dermerkungen.
ariss. Fabensatz.
6 för den Zoljenlner.
« W
1.Baumwollengaknungemischkodergemlschh
1. ungebleichtes ein- und zweidraͤhtiges, und
Watten 8.V.2b1. frei.
2. ungebleichtes drei und mehrdräbtiges,
glelchen alles gezwirnte, gebleichte oder . 3. . 2D 2.Hrei.
faͤrbte Garn. . .. . .
Baumwollenwyaren, desgleichen aus Baum.
wolle und Leinen, ohne Beimischungvon Seide,
Wole und anderen Thierhaaren gefertigte Zeuge
und Strumpfwaaren, Spitzen (Tuͤll), Posamen-
kler-, Knopfmacher-, Sticker- und Putzwaaren;
auch dergleichen Zeug= und Serumpfwaaren,
mie Wohlle gestickt oder brochirt; serner Gespinn
ste und Tressenwaaren aus Metallsäden (Lahn
und Baumwolle oder Baumwolle und Leinen,
außer Verbindung mit Seide, Wolle, Eisen,
Glas, Holz, Leder, Messus, Stahl und an-
deren Materlalien. .. . 153.V. 2c. 110.
.IBlei
a) oͤbes, in Bloͤcken, Nuoen u. s. w., auch
altes, desglelchen Blel-, Silber= und Gold.
gläcte (4 aeük
D) grobe Blelwaaren, als: Kessel, Röhre!““
Schrot, Platten u. s. -w., auch gerolltes Blei.Se.V. 4 b. frel.
o) seine Blelwaaren, als: Splelzeug u. s. w.
ganz oder cheilweise aus Blel, euth dergle
chen lackirte Waaren. .. .Se. V. 400
.
mit Wolle oder geinen: :
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