Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1853. (2)

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46. Bekanntmachung, 
den Beitritt des Großherzogthums Oldenburg zu dem Paßkartenvereine 
bekrefsend. 
Der in Bezug ouf die Legitimationsführung durch Paßkarten getroffenen, la 
der Verordnung vom 26. Februar 1651 (Beilage zu No. 10. des Am'ts- und 
Verordnungsblatts) gedachten Uebereinkunst ist jusolge einer von dem Könlglich 
Preußischen Ministerum der auswärtigen Angelegenheilen anher gemachten Mitebel- 
lung unteim 241. August dieses Jabres das Großberzogehum Oldenburg 
nachträglich noch beigerreten. 
Solches wird mit dem Bemerken, daß zufolge der dortseitigen Minlsterlal. 
verordnung zur Auestellung von Paßkarten im Großberzogthum nachstehende Behör- 
den: 
a. saͤmmtliche Großher zogliche Aemter, 
D. das Geäflich Bentinck'sche Amt Varel, 
DC. dle Magislrate der Städte Oldenburg, Jever und Eueln, 
besuge sind, zur ollgemeinen Nachachtung hiermic bekanm gemacht. 
Greiz, den 8. Sep#ember 1853. 
Fürstl. Neuß. Plauische Landesregierung daf. 
Otto. 
v. Geldern= Crispendorf.
	        
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