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Uncer Hinwelsung auf die Regierungsbekanntmachung vom 24. August 1853
den zwischen Preußen und ondern S.aaten des deutschen Bundes einersells und den
verelugten Staaten von Nordamerika ondererselts unkerm 16. Juni 1852 abge-
schlossenen Vertrog wegen Auslieserung fluchtiger Verbrecher, machen Wir Solches
hiermit bekanne und weisen die Justtzbehörden des Landes zugleich on, sich in vor-
kommenden Fällen des gedachten Polizeianzeigers, zur Verbreitung von Sieckbriesen
binrer die, der im Art. 1. des Vertrages bezeichneren Verbrechen, angeschuldigeen
Personen zu bedienen.
Greiz, den 19. September 1853.
Fürstl. Neuß. Plauische Landesregierung das.
Otto.
v. Geldern= Cispendork.