Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1853. (2)

20. 
21. 
Bericht auf eingewandte Appellatien . 
wenn das Verfahren angegriffen oder der Nichter sonsi zur Verantwortung gendihigt wire. 
Abfassung der oberrichterlichen Entschedung und deren Zufertigung an die Unterbehdrde Behufs 
der Eroͤffnung. . .. 
Ist eine Enescheivung von einge auswärtigen Sprachbehörte eingeholl worden, so irii 
selbstverstaͤndlich der dafuͤr berechnete Betrag an Stelle der Saͤtze unter 19. b. und 21. und 
es findet dann nur noch der Sportelsatz unter 22. und 23. neben dem betreffenden Verlage 
Sta. 
Vorladung hur besonderen Publikation 
Publikation einer oberrichterlichen oder auswaͤris mishoir hnnetn incl. 2l- 
ein Höülfsgesuch zu registriren . 
Hülssaiiflage.. ................... 
Notiz an den Inpewanten 
den Berechnungs= und Hülfstermin zu holten uͤnd das Liquidum zu konstituiren 
die Hülfe in Immobilien für vollstreckt zu erklären „ 
die Eintragung der Hypothek im Consensbuche und Aneserigung des Hanfsscheins .. 
Auspfändungsbesehl an die Gerichtspersonen und den Diener 
31.| für.die Beschlagnahme und Aufteichnung von Mobilien wenn si T das hericht *2 vor, 
genommen wird ..,... .... 
gä- für die Anktionspatente 508 
35. 
86. 
2 
  
Bekanntmachung in die öffentlichen Bläuer 
Raöcksichtlich der Versteigerung adgepféndeter Mobilien elien, wenn deren Schätzungewerth 
mehr als 100 Thlr. beirägt, die im Ordinarprozeßb bestehenden Gebührensäge. Bei der 
Anktion von Mobilien, deren Gesammtwerth die Summe von 100 Thlr. nicht übersteige, 
sind für jede volle oder angefangene Stunde — Thlr. 15 Sgr. — mit Einschluß der Pro- 
klamations’ und Berechnungsgebühr zu liquidiren, und es haben davon die auf Expeditions= 
geböhren angewiesenen Fürstlichen Beamteten die Hälfte für ssch zur des sallssgen Abfindung 
zu beanspruchen. Wäre eine solche Auklion geringerer Bedeutung in einem vom Sitze des 
Gerichts entsernten Orte vorzunehmen, so ist den Ortsgerichtspersonen zu deren Abhaltung 
gegen eine ihnen zuzubilligende Gebühr von 7 Sygr. 6 Df. für die Stunde Auftrag zu er2 
theilen. 
die Subhastation eines verholfenen Grundstückes nach verlaufener Hülfsfeist anzudrohen. 
Die Verbandlungen, welche bei Subhastationen sonst noch verkommen, werden nach den 
für wichtige Rechtssachen bestehenden Sätzen liquidirt. 
Taxation eines Streitgegenstandes vornehmen zu lassen incl. Instruktion und Drotokol 
II. Gebühren für die Gerichtspersonen. 
für einen Verhbrsv oder Schwörungstermin bei Ablegung eines Haupteides 
wenn ein Vergleich über wirkliche Serellpunkte zu Stande komm#. 
ffür einen Rekognitions-, Editions, und Publikationstermin 
äceinem Zengenverhör beizuwohnen 
einer Besichtigung beizuwohnen 
a. am Orte oder in der Flur des Gerichhtsts. 
b. ausserhalb der Flur 
Wegen der Auslösung kommen di- fuͤr den Orbinerprozeß geltenden Negeln! in Anwendung
	        
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