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Die bieber üblich gewesenen Subhalkaclonspakenke bagegen fallen ganz weg und in
der durch die öffentlichen Blätker zu erlossenden Bekannemachung #t auf das bel Gerlcht
angeschlagene Patent und die Abten zu verweisen.
*. 12.
Der anzuberaumende Verstelgerungstermin muhß wenigstens eine Frist von achr
Wochen von dem Tage on gerechner enthalten, an welchem das Vexslelgerungpatene an-
geschlagen worden und die erste Verösfentlschung durch das Amts= und Verordnungsblart
erfolge ist.
Cc kann jedoch nach Ermessen des Richters auch elne längere Frist angenommen
werden, so wie es umgekehrt den sämmtlichen Bekheiligken kn einer Sache sreistehr, sich
iuuen über eine kürzere Subhastorionsseist zu elnigen.
uer Schuldner und der Gläubiger müssen von dem Termin besonders ln Kenntnlß
geseht du In Concursen sälle jedoch diese besondere Notisikation weg.
¾. 13.
Im Wersteigerungstermin, welcher Mittags zwolf Uhr zu Ende gebt, haben sich
dle Licitanten anzugeben und über ihre Dispositions= und Zablungssähiakeit auszuweisen,
auch, wenn sie für elnen Abwesenden erscheinen, besondere Vollmacht beizubringen.
Darauf wird nach vorgängiger Verlesung der Subhastationsbedinqgungen mit der
Ausbiecung verfohren, jedes Gebot registeirt, das böchste Gebot zu drei Malen aus-
gerusen und damit so lange, bis auf das geschehene dreimalige Ausrusen sich Rlemand
weiter melder, sortgesahren, sodann aber dem, der das Meiste geboten hat, das Grund-
stäck zugeschlagen.
Zum Bleken werden nur dlejenigen zugelassen, wesche sich bis vor zwölf Uhr zum
Termin angegeben haben.
Mit dem Zuschlage gehen dle Lasten und Nuhungen des Grundstäcks so wle dle
Gesahr auf den Ersteher über.
. 14.
Der Eesteber hat im Subbastatlonstermin den zehnten Theil der Kaussumme spä,
teslens bis Nachmittag vier Uhr baar zu erlegen oder Sicherheit durch vollständig genügen-
den Bürgen oder ausreichendes Pfand zu beslellen.
Genügt er dieser Verbindlichkeit niche, so wird das Grundslück auf seine Koslen und
Gesahr anderweit subhastirt und, wenn bei beeser Versteigerung das Höchste Geboc binter
dem feinlgen zuruͤckblelbt, so * er verbunden, den Feblbetrog zu ersetzen.
kadungẽsrist.
Vtr sabrentim
Versteigerungs
fehce
dt Erstehert