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14.
4für Besichtigungs= und Berainungstermine
und nach Befinden ble auf
zu ermäßigen.
Uneer den auf dlese Weise zu berechnenden Selcen sind nur gebro-
den Selten zu verstehen; doch erhoͤht sich auch bei Ausruͤckungen
der Schrist der gegebene Ausatz nicht.
fuͤr elne Ediktalladung .
fuͤr jede weitere Aussertigung berselben .
Ein gleicher Ansatz findet fuͤr jede besondere vadung “* Liquida-
tlonstermin an die bekannten Glhubiger im Ceneurfe e Statt
süc eine Currentladung von jeder Person
doch überhaupt nicht unter
für einen Inrotulations= oder itiontcno
bei den Oberbehörden
für jeden andern Termin, namenilich T Termine zu Gute und gecht, zur
Productlon oder Neproduction; Schwörungs= Erstebungs= Berech-
nungs-Liquidations-Distelburlons-Termin und Vorbeschiede
bei den Oberbehörden
Bel Esstehungöterminen sind außer der Terminsgebuͤhr noch 2 Gar.
0 of. für jedes Licltum in Ansab zu bringen. ODle Licleanken haben
jedoch als solche kelne Sportel zu entelchten.
bis
Bei Berainungen werden wegen jedes Rainskeins noch
liquldlre
Ausserdem kommen noch bei diesen Terminen, sowie überhaupt
bei allen anderen gerichtlichen Verhandlungen an Orr und Seelle dle
sogenannten — in Ansoß. Das Nöchige hbler-
über siehe unten 5
Wied in gopeno einem Termin ein Vergleich zum Abschlusse ge-
bracht, so erhoͤht sich der bettefsende Sportelsah
a, um die Hälfte, wenn wirkliche Streitpunkte dadurch erledlgt
werden und der Prozeß vollständig Beseitigung finder;
h. um ein Drletheil, wenn der Vergleich nur Zahlungsbesel-
stung oder sonsisge Medisikatlon eines Zugeständassses becrisst,
oder der Stceit dadurch nur zum Tbeil seine Erledigung er-
balt
sir in eines Zeugen oder Sachversländigen, für jeden Artikel
des Seaase auf welches sch die erehns zu tsicet.
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