Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1853. (2)

—— 
— S 
— 
— 
  
14. 
4für Besichtigungs= und Berainungstermine 
und nach Befinden ble auf 
zu ermäßigen. 
Uneer den auf dlese Weise zu berechnenden Selcen sind nur gebro- 
den Selten zu verstehen; doch erhoͤht sich auch bei Ausruͤckungen 
der Schrist der gegebene Ausatz nicht. 
fuͤr elne Ediktalladung . 
fuͤr jede weitere Aussertigung berselben . 
Ein gleicher Ansatz findet fuͤr jede besondere vadung “* Liquida- 
tlonstermin an die bekannten Glhubiger im Ceneurfe e Statt 
süc eine Currentladung von jeder Person 
doch überhaupt nicht unter 
für einen Inrotulations= oder itiontcno 
bei den Oberbehörden 
für jeden andern Termin, namenilich T Termine zu Gute und gecht, zur 
Productlon oder Neproduction; Schwörungs= Erstebungs= Berech- 
nungs-Liquidations-Distelburlons-Termin und Vorbeschiede 
bei den Oberbehörden 
Bel Esstehungöterminen sind außer der Terminsgebuͤhr noch 2 Gar. 
0 of. für jedes Licltum in Ansab zu bringen. ODle Licleanken haben 
jedoch als solche kelne Sportel zu entelchten. 
bis 
Bei Berainungen werden wegen jedes Rainskeins noch 
liquldlre 
Ausserdem kommen noch bei diesen Terminen, sowie überhaupt 
bei allen anderen gerichtlichen Verhandlungen an Orr und Seelle dle 
sogenannten — in Ansoß. Das Nöchige hbler- 
über siehe unten 5 
Wied in gopeno einem Termin ein Vergleich zum Abschlusse ge- 
bracht, so erhoͤht sich der bettefsende Sportelsah 
a, um die Hälfte, wenn wirkliche Streitpunkte dadurch erledlgt 
werden und der Prozeß vollständig Beseitigung finder; 
h. um ein Drletheil, wenn der Vergleich nur Zahlungsbesel- 
stung oder sonsisge Medisikatlon eines Zugeständassses becrisst, 
oder der Stceit dadurch nur zum Tbeil seine Erledigung er- 
balt 
sir in eines Zeugen oder Sachversländigen, für jeden Artikel 
des Seaase auf welches sch die erehns zu tsicet. 
  
E 
— 2
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.