Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1853. (2)

15. sir rbss3 elnes Zeugenrotul 
16. 1 sir n einer Eidesformer 
17. für einen Dllationsschein 
18. lie eine Urtheilssrage 
bis 
19. sie eue gunschsiedh der Wrde gegebenen Encsche dungegrunde : 
  
20. 14 Nesoltlonen, be nur elner Partel Etleblzuns elnes von iht ge · 
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und überdles für Abnahme des Zeugeneides 
Sind sedoch mebrere Zeugen oder Sochverständige 5 elnem Termin 
glecchteihg zu vereiden, so findet für ieden nur der Halbe Saß State. 
Fü die Vern ehmung über Artikel und Fragstücke, die für unzu- 
lässig erkannt worden sind, finder ein Ansaß nicht State, es müßle 
denn von einer Portel die Abhrung vor ergangener Enescheldung 
über das Pro- und NReproduktionsverfahren ausbrücklich angespro- 
chen worden sein, in welchem Falle dem Antragsseller auch rücksicht 
lich der verworsenen Artikel und Fragstücke die obige Gebühr zuzuli- 
nidlren ist. 
n Siegelgeld sindet dabel nicht Sian 
fuͤr ein Zwischenurtel 
bis 
h. fuͤr ein Defsinitiverkenntniß 
bis 
Wird jedoch bei unbedingtem Klagzugestaͤndniß glelch im Guͤtetermin 
ein zandemgtoricher Besche abgefaße so sind dasir mit Elnschiuß 
nur . — 
des-Pl- 
anzusetzen. 
Definitive Contumazialbeschelde sind mie 
zu berechnen. 
c. sür elnen Präclustobescheid 
(l. für eln Locationscckennen# .. 
bls 
e. fuͤr elnen Distrlbutionsbescheld 
Wird ein solches Eckenntnlß von einer auswaͤrtlgen Spchoe 
de elngeholr oder vom Oberappellatlonsgerlcht zu Jena ertheilt, so 
kommen selbstversländlich dle von diesen Dikasterlen dasür berechne- 
ten Toren in Ansa 
  
  
  
stellten Antrags bekanne zu machen sind 
 
	        
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