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28. fuͤr gerichtliche Quittung oder Liberatlon nach beendeter Vormundschast
mit Elnschluß der darüber aufzunehmenden Reglstracur
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29. Deltengbh für Annahme, Verwahrung und Auszohlung depo-
30.
31.
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nlrter Gelder, von jedem vollen oder angefangenen Hundert Thaler
der Summe
von jedem Hundert Thaler des Werths deponirter Preclosen Staacs-
papiere und anderer auf jeden Inhaber gestellter Documente, und
zwar nach deren Curs zur Zeit der Deposielon
Von deponicten Geldern Bevormundeter — Verschwender urd
Abwesende ausgenommen — Ist nur die Hälfte der obigen Depost-
tengebühr zu erheben.
für einen Deposlenscheln
für eine Registcatur über Nekognltion eines Contracis, einer er Schuld-
verschrelbung und derglelchen, und zwar ohne Unterschied, ob die
Rekognltion von einem oder mehreren Interessenten bewirkt wird,
losern sie nur glelchgeliig rücksichtlich der nämlichen Aussertigung er-
· sit-sein schksstlcches Amster, soweåt nicht fur thleie Zeisrise eln
elgener Sportelansaß besllmme!
bis
Bebarf es zur Ausstellung eines Attestats nach der vorherlgen Ein ·
zlehung gewiffer Erkundigungen, %%% sud sied dle daruͤber aushuneh
mende Registratur noch ê½7-
bls
zu entrichten
.suͤr Ertheilung eines Marginalattestets
.suͤt Beglaubigung von bschisten mit Ehnschluß d der Eelatlon ½ .
beiden ersten Selte
von jeder solgenden Ee noch
Jede angesongene Selte ist hierbei für voll 4 rechnen; arch Kuder
eine Erhöhung der Gebühr auf das Doppelte State, wenn die Ver-
Hlechun z. B. bel arithmethlschen Darslellungen elne besonders müb.
ne i
· sur einen Wechselprotest mit Einschluß der Extension des Instruments
einem Notar, auch wenn der er Peolest auhechalb selner Wehnung
aufgenommen wird . .·
bis
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