Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1853. (2)

— 92 — 
7. ttr Urkunden über ereheilte Prlollegien, Concessionen zu elnem Gewer- 
be oder Handel, Londesherrllche Vergänstigungen, Volljährigkelés 
% erklärungen, Dispensatonen! in kirchlichen Angelegenbelen und Gna- 
denverleihungen . 
- bis 
Die bisher bei Dispensatlonen vom Ehevetbot wegen Verwandt. 
schast in die Liquidatlon aufgenommene und mit Beruͤcksichtigung des 
naͤheren oder entsernteren Verwandtschaftsgrades verschieden ange- 
sebte besondere Dlepensations= und Cepialgebühr fälle künstig ganz 
weg und kann lediglich noch bei Besiimmung des Dispensarlonsquan= 
lum Berücksichtigung sinden. 
Termine zur Ablösung von Urkunden der gedachten Art sind küns- 
tig niche anjuberaumen, und es sindet demnächst lediglich der Spor- 
keila suc das, über die Ausantwoctung auszunehmende Protokoll 
tat 
üetrigens bleibt es in reinen Gnadensachen Hoͤchster Entschlles- 
sung vorbehalten, ob in dem einen oder dem andern Falle den Be. 
1 eiligten Sporkelsreiheit gewährt werden solle. 
B. suͤr Bestaͤtigung von Innungsat ifeln, *“-“ der eiwaigen Vor- 
verhandlungen 
rr bis 
fuͤr Ertension der Urkunde !4½m 
I bis 
s 
kegieksmgsclbstbcsokgt,sosmdfüciedeSciccdrchinschkist 
anzuseben. 
In glelcher Weise wird liquidlr#, wenn diese Behörde Nachträge 
zu Handwerksartikeln ausarbeiter. Hondelt eo sich aber nur um Be- 
lätgun von Nachträten so ist die Hälste der umter 8. und 9. be- 
cerkten Sähe onzuw 
10. sür des — an einen Auslaͤnder durch Fürst. 
en Reglerung mie Einschlußt reseriptlicher Anordnung, jedoch mit 
Auenhnee etwaiger besonderer Vorerörterungen. 
iir Erheilung des Bürgerrechts in den Städten, betragen dle Spor- 
a. in Grelz 
b. in ulemade, 
aa. bel Eingebo .... 
bl).bct Inland-m arise-halb der Stabt. .... 
Wird die Ausarbeitung von Innungsartikeln von Fuͤrstl. Landes- 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.