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gesehlichen Verordnung vom 24. Dezember 1842 bel Reinschristen
einzuhalkenden Schreibmaaßes bedlent- so . bleser Sab euf
und nach Befinden bis auf .. ..
zu reduziren.
Uebrigens sind unter den auf diese Welse zu berechnenden Seiten
nur gebrochene Seiten zu verstehen; doch erhöhr sich auch bel Aus-
#uckungen der Schrift und bel den über Cooffontationen aufzuneh -
menden Protokollen, der gegebene Ansah nich
2. sie Abnahme und Formullrung eines — Relnigungseides,
elnes Eides zur Bestärkung des Eigenthums an elner entwendeten
Sache oder der vom Damulscaten gemachten Anzelge
I . —
sie die Notul zu einem Schieds- oder Esstbehertde! in de
sachen ..
4. ne Abnahme eines solchen Eides
Eine Terminssportel komme überhaupt in 7 diesem Tieel nicht vor,
sondern es teitt der Ansatz fuͤr das Protokoll an dessen Stelle. Doch
soll suͤe einen, in Denunclationssachen an Gerlchtsstelle zum Abschluß
kommenden Verglelch, auch wenn derselbe nur die Pt lvaisatissaclion
betraͤfe, außerdem noch elne Sportel von.
stattfinden.
5.fuͤr Ausfertlgung elnes Steckbrlefs wlder elnen Dell nquenien oder aus-
getretenen Schuldner .
«fssk2lussecklgung mehre-et fuͤr Joden noch .
6. sür Anordnung einer NAerelir .
7.fuͤr elnen Revers wegen Auslleserung eines Acrestauten .
8. fuͤr die Instruction zur Abholung elnes anderwaͤrts naebeachien u-
fangenen Delluquenten oder ausgetretenen Schuldners ..
9. fuͤr die zu Anstellung des Schlußverhoͤrs noͤthige Vorkeeatrg .
i-
0. cis-ek, vom Vertheldiger oder * Personen mit dem Inquisiten ge-
baltenen Unterredung belzuwohn
14. für ah. — oder Berlht Vt der Wein des etn
bis
12. sur eln Ertenntniß des Unterrichters ..
bis
13. suͤr eine Entscheldung des Oberrichters ..
bis
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