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kommen, (mlt Ausnahme des Falles unter Nr. 24.) die bezäglich
der Expeditionsgebuͤhr, Ausloͤsung und Transportkosten zu Nro. 35.
des Tit. I. gegebenen Bestimmungen in Anwendung.
B. B.
In Untersuchungs- und Denunziaclonssachen, welche der Crim,
nalobergerichtsborkeit nicht zugehören, mit Ausschluß der nach dem
Gesetz über snischen Prozesi zu verhandelnden Injuriensachen,
ingleichen in Polizei
fuͤr Achisealucen und Prchunne seder Art für jede volle, ansesangene
Selt
Waren ober die Riederlhelien des prrorefallanen in ertch
gedepnterer, als der für R
bis
Jurückgesselle werden.
Die Schlulibemerkung zu Nro. 1. A. A. gile auch bier
für Förmelung und Abnabme eines Zeugencides, nvn Be.
llärkungseides mit Einltlluh der Admonltion ..
sürdlcNokulelnesSchl ,
.sncdei«snAl-nahme
Die zu Ne. 4. A. A. 22 S ** bien
fuͤt elnen Bossch- . .
blo
sucelnDccmun ........... ..
i
Wilrd ein Bescheid nach elnem auswaͤrtigen Rechtsgutachten ab-
gesasit, so trist die baare Auslage dafuͤr an die Stelle, mit Wegsall
eines Ansatzes für die Enhastng und d Umsoemuns.
. fuͤr ein Requisitionsschreiben .
bis
.suͤr schristliche Labungen, Notisikatlonen und sonslige nicht bereits be.
nannte in Rreinschrist zu bringende Aussertlgunggeen
für Präsentarion eingehender Schrife, Enschemge ic. mit T
schluß der Beilagen
für Relarionsregillroturen
Bei Lokalverhondlungen sind außer dem Ansete süe. das Protokcll Eh.
pedltionsgebühren und Verlag zu berechnen; doch ist für erstere ein
üͤr
ze hauen/ so sel veeler Mishsnoh rcle des besh
auf —
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