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Zu Urkund dessen haben Wir gegenwaͤrtige Verordnung elgenhaͤndig vollzogen
und mit Unserm groͤßern Fuͤrstllchen Insiegel versehen lassen.
Grelz, den 23. Februor 1855.
(L. S.) Hein rich XX.
Otto.
19. Bekanntmachung,
die Erstreckung der zu Anwendung der patentirten Schlumberger'schen
Streck= und Fleyerwerke im hiesigen Fürstenthum gestellten Frist
betrefsend.
Auf Ansuchen des Banquiers Julius Gloß zu Gera ist dle bei Erehellung des
Patents auf neuersundene resp. vervollkommnete Streck· und Fleyerwerke zur Vor- und
Felnspinnerei von Wolle, Floret und anderen Faserskossen dem Handlungshaus Nlkolas
Schlumberger und Comp. in Guebwiller gesechte Frilt von elnem Johr zu Anwen-
dung der patentirten Steeck, und Fleyerwerke in hiesigem Fürstenthum auf eln Johr
von heute on erstreckt worden, wos unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom
31. August 1353 (S. 245 der Gesehsammlung) zur Nachachtung hlermic bekannt
gemacht wird.
Greiz, den 8. März 1855.
Fürstl. Neuß. Plauische Landesregierung das.
Olto.
d. Gelsdern · Critptnbors.