Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1855. (4)

20. Bekanntmachung Fürstlicher Kammer, 
die Vereinigung der Fürstlichen Rentkassen Obergreiz und Untergreiz 
belreffend. 
Nach ersolgter Vereinigung der Fuͤrsilichen Justizämter Untergreiz, Obergrelz 
und Doͤsau ist mit Seronissimi Hoͤchslee Genehmigung von Fuͤestlicher Kammer 
dle Werelnigung der Fürstlichen Rentkossen Obergreiz und Untergrelz verfüge und 
der, nunmehr vereinigten Kossenverwaltung die Benennnung: 
Rentamt Greiz 
belgelegt worden. 
Grelz, am 8. März 1855. 
Fürstl. Reuß. Plauische Kammer das. 
Otto. 
Deittmar v. Grün.