20. Bekanntmachung Fürstlicher Kammer,
die Vereinigung der Fürstlichen Rentkassen Obergreiz und Untergreiz
belreffend.
Nach ersolgter Vereinigung der Fuͤrsilichen Justizämter Untergreiz, Obergrelz
und Doͤsau ist mit Seronissimi Hoͤchslee Genehmigung von Fuͤestlicher Kammer
dle Werelnigung der Fürstlichen Rentkossen Obergreiz und Untergrelz verfüge und
der, nunmehr vereinigten Kossenverwaltung die Benennnung:
Rentamt Greiz
belgelegt worden.
Grelz, am 8. März 1855.
Fürstl. Reuß. Plauische Kammer das.
Otto.
Deittmar v. Grün.