— Thlr. 20 Sgr.
— 15 =
1
1
b. Bei Erwerbung des bandmeigerracht
20 Thlr. — Sge.
vlll
à ##
15
7
10
2
234
lelll
#rn
Pf. dem Rathsdeputirten,
a
Pf
dem Obermeister,
dem Handwerkaschreiber,
dem Jungmeister,
dem Obermeister und Beisitzer für das
An= und Zusiegeln des Meisterstücks,
denselben und den beiden Schaumei-
stern sür die Untersuchung des Mei-
sterstäcks
Bern
—— für die Ausschußmitglieder
Fopoer. und Schlileßgebühren in die
Innungslade, dafern das Meisterwer-
den nicht an einem Quartaltage, son-
dern vor dem Ausschusse (§F. 7) er-
folgt; geschieht es aber an einem
Quartaltage, so fallen diese beiden
osten weg.
in Unsere Rentcasse,
in die Handwerkslade,
ebendahin für die Mahlzeit,
in die Seichencasse,
in die Krankencasse desjenigen Orts,
in welchem der neue Meister sich nieder-
läßt, und ist diese Abgabe zwar zur
Innungslade einzuzahlen, aus dieser
aber der Betrag jährlich beim Haupt-
quartal an die betreffenden Kranken-
cassen mittelst Einnahmebelegs abzu-
geben.
= dem Rathsdeputirten,
dem Obermeister,
dem Handwerksschreiber,
dem Jungmeister,
dem Obermeister Und Beisitzer fũt das
An= und Zussegeln des Meisterstücks,
wenn letzteres auf dem Lande gefer-