Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857. (6)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
— — — 
M. 5. 
(Ausgegeben den 13. März 1857.) 
  
9. Bekanntmachung, 
die Aufhebung des Verbots der Ausführung von Pferden über die 
Grenzen des Zollvereins 
betressend. 
Das mittelst der Bekanntmachung vom 7. vorigen Monats (Stäck 1. No. 2. 
der Gesetzlammlung l. J.) erlassene Verbot der Ausführung von Pferden über die 
Grenzen des Zollvereins nach Ländern, welche nicht zum deutschen Joll- und Han- 
delsverein gehören, wird in Uebereinstimmung mit den in den übrigen Zollvereins= 
staaten getroffenen Anordnungen hierdurch wieder aufgehoben. 
Greiz, am 21. Februar 1857. 
Fürstl. Neuß-Plauische Landesregierung dafs. 
Otto. 
N. v. Geldem-C##spendors.
	        
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