Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857. (6)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
ri 
„W. 14. 
(Ausgegeben den 25. Mai 1857.) 
  
26. Gesetz, 
über die neue Regulirung der Grundsteuern. 
Wir Heinrich der Zwanzigste, von Gottes Gnaden alterer Linie 
souverainer Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. v. 2c. 
fügen hiermit zu wissen: 
Die große Ungleichheit des gegenwärtig noch bestehenden, vor länger als zwei 
Jahrhunderten eingerichteten Steuerfußes, bewog die Deputirten Unserer getreuen 
bandstände bereits auf dem Deputationstage von 1854 eine neue Regulirung der 
Grundsteuern zu beantragen. Nachdem nun dieser höchstwichtige Gegenstand sorgsam 
erörtert und wiederholt mit den ständischen Deputirten berathen, auch auf dem, im 
December v. J. abgehaltenen Landtage die Grundsätze des einzuführenden neuen 
Steuerspstems, sowie die Bestimmungen wegen billig mäßiger Entschädigung der 
bisher Steuerbefreiten festgesetzt worden: so verordnen Wir hiermit in Kraft eines 
allgemeinen Landesgesebes was folgt: 
I. Grundsätze der Stenerregulirung. 
C. 1. 
Allgemeine Bestimmungen. 
An die Stelle der bisher vom unbeweglichen Eigenthum zur allgemeinen Landes- 
casse erhobenen Abgaben, namentlich: 
17
	        
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