Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1858. (7)

3. Btkanntmachung, 
die fernerweite Suspension der Lohntaxe für die Baugewerke 
betreffend. 
(Publicirt in Nr. 8. des Amte, und Nachrichtsblattes.) 
Mit Bezug auf die Regierungsbekanntmachung vom 19. August vorigen Jah- 
res, die Suspension der Lohntaxe für Baugewerke betreffend (es. Stäck XXV. 
No. 47. der Gesetzsammlung vom Jahre 1857) wird hiermit zur Nachachtung 
bekannt gemacht, daß bis auf Weiteres die Feststellung der Arbeitslöhne der Mau- 
rer= und Zimmergewerke der freien Uebereinkunft der Betheiligten überlassen und 
demgemäß die in der Bekanntmachung vom I. Februar 1856 (Gesetzsammlung 
1856, Stück VI. No. 10.) getroffenen bohnbestimmungen auf so lange, bis wei- 
tere decfallsige Verfügung von Fürstlicher Landesregierung getroffen werden wird, 
hiermit außer Kraft gesetzt werden. 
Greiz, am 13. Januar 1858. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung das. 
Otto. 
R. v. Gtidern · Eritptndors.
	        
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