Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1858. (7)

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1) muß es hinsichtlich des zum Gleichgewicht erforderlichen Gegengewichtes 
gleichgültig sein, auf welche Stelle der Brücke die zu wägende Last 
gelegt wird; 
2) muß ein bestimmtes Verhältniß zwischen den sich das Gleichgewicht hal- 
tenden Gewichten stattsinden, welches Verhältniß kein onderes alg das 
von 1: 10 ober von 1: 100 sein darf. 
Für das Zutreffen der ersten Bedingung ist erferderlich, daß der kurze Arm 
des Waagebalkens und die bänge des Traghebels durch die vorerwähnte Be- 
dingung des vorderen und hinteren Endes der Brücke mit diesen Theilen in dem- 
selben Verhältnisse getheilt werden. Findet diese Anordnung statt, so hat sie zur 
unmittelbaren Folge, daß die irgendwo auf der Brücke liegende Last ebenso auf 
den Waagebalken wirkt, als wäre sie in der die Brücke mit dem kurzen Arme 
dieses Balkens verbindenden Eisenstange angebracht. 
Zur Erfüllung der zweiten Bedingung muß daher die Entsernung des Auf- 
hängepunktes der erwähnten Stange vom Drehpunkte des Balkens bei einer 
Dezimalwaage genau den zehnten Theil derjenigen Entfernung betragen, in welcher 
die Waagschale von eben diesem Drehpunkte am langen Arme aufgehangt i 
S. 21. 
Da es nicht wohl thunlich ist, das Vorhandensein der obigen Längenverhält- 
nisse durch direkte Messungen genau nachzuweisen, so wird in dieser Beziehung 
folgendes Prüfungöverfahren vorgeschrieben: 
Hat man ed z. B. mit einer Dezimalwaage von 15 Centnern Tragsähigkeit 
zu thun, so muß dieselbe zuvörderst möglichst horizonkal auf= und festgesteult 
werden, wozu der vern am Ständer angebrachte kleine Pendelzeiger dient. Nächst- 
dem bringt man mie Hülfe des Regulators die Zunge zum richtigen Einstehen, 
lalls sie dies nicht von selbst thun sollte. 
Nach dieser Vorbereitung läßt man etwa 5 Cenkner auf die Brücke möglichst 
weit nach vorn, und ½ Centner alo Gegengewicht auf die Waagschale sehen, so 
muß die Zunge nach einigen Schwankungen des Waagebalkens richtig einfpielen. 
Thut sie dies auch dann noch, nachdem man die aufgesetzten 5 Centner möglichst 
weit nach dem hinteren Ende der Brücke hat rücken lassen, und kehrt sie be-
	        
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