Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1859. (8)

— 142 — 
o) des gebrochenenn era oder Unterschenkels 4 bis 6 Thlr. 
) des gebrechenen Oberschenkels . .. 4bi66Tblr. 
Obdach-scheuen Schknkclbrmbalsed ...... 6 bis 10 Tolr. 
h) der gebrochenen Kniescheibe ...... 2 bis 5 TLblr. 
i) der gerrissenen Achilleeebne . 2 bis 4 Thlr. 
k) der gebrochenen und verrenkten Kuechen ver Hand- 
und Futzwurzel oder der Mittelhand, und des Minel- 
subes . 1 bie 2 Tblr. 
1) eincs erer nebrerer gekrechener Finger eder Zeben 15 Sgr. bis 1 Thlr. 
86) Zür Erneuerung des Verbandes in obigen Zöllen ist das 
nächstemal ein Sechstbeil bid ein Drinlbeil anzusetzen, die 
solgenden sind nach 29 und 32 zu tariren. 
Sind die Knochen nicht vollkommen gebrochen, sondern 
blos gebogen, 4 können nur zwei Drittheile der Ansätze be- 
ansprucht wer 
37) Zür die Cinnichung nach errentung 
Men) des Unterliesers ....... lbissTblI. 
l-)dkdObcmnI-e .... . 3 bis 5 Thlr. 
) des Vorderarmes und unierschenkels ...... 3 bis 6 Tolr. 
4) des Oberschenkels ...... öbisj0Tblr. 
t-)nn Dank-Please ......·...... llsiCsIblL 
Oh .......... 2 bis 5 Tolr . 
g)dck mnqkk ovtk Zehen .......... lUMAlgr. 
h)dtkslmtspbcn. 1 bio 2 Thlr. 
i) eines Wirbels, des Schwansbeinse, einer Mirve, 2 
Schlüsselbeines 2 bis 4 Thlr. 
Bei nicht mehr srischen Verreukungen i der böchse un. 
sab zu gewähren. 
38) Für die Exartikulmion 
a) des Oberarmes 8 bis 15 Thlr. 
b) des berennen erer unterschenkels 10 bis 16 Thlr. 
e) des Oberschen 15 bis 25 Thlr. 
d) des Zußes in ku ztren eder in dir W 6 bis 12 Tolr. 
e) der Hand .... öbidsTblr. 
heutcoFmaeks obck einer iche ........ 1 bie 2 Tbhlr. 
K) des Unterliefere ..... .. 6 bie 15 Thlr. 
39) Für die Amputation 
a) des Oberarmes oder Oberschenlels 6 bio 12 Thlr. 
b) des Vorderarmes oder Unterschenletls 10 bie 15 Tblr. 
Wc) einer Zehe oder cinco Fingrrs 1 bie 3 Thlr.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.