Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1859. (8)

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mien, Endemien und Contagionen zur Eermittelung ihrer Ur- 
sachen, ihres Charaklers, und zur Besorgung der medicinal- 
pelizeilichen Anordunngen ist nach Beschaffenheit der Krank- 
beir, Anzabl der Personen und anderer die Bemübmig beim 
Geschäfte erschwerender Umstände einschlieWlich des (büisniheen, 
Berichtes anzusetzen 
Für jeden nachsolgenden Vesüch bei einzelnen Krunken zu obi- 
gen Zwecken einschliehlich der schriftlichen Anzeige 
Fü E—— — bei Erwachseuen 
————— 
b) ohne Ersolg 
Für den Koiserschnitt an einer Tobien. .. . 
Für die Untersuchung einer Aßetunt oder Mole nebst schnit- 
lichem Berichte und Gutachten 
Zür Untersuchung eines lebenden eter. “ NNnn- 
in Hinsicht auf Reise, Gliedmaß, Lebenssähigkeit, Erstgeburt 
bei Zwillingen, Aechtheit und Rechtmößigkeit mit Einschluß 
der eiwa nothwendigen untersuchung der Wöchnerin nebst 
schristlichem Gutachten . 
Für die eschigung einer Leiche, deren zergliederug nich 
ersordert w 
2 Tdlr., 3 bis 4 Thlr. 
10 bie 15 Sgr. 
6 bis 8 Tblr. 
2 bis 3 Thlr. 
2 bis 4 Thlr. 
Sgr. bis 1 Thir. 10 Sgr. 
1 bis 3 Thlr. 
adr e H 4½ bis 1 Thlr. 1 Ser 
20 Syr. 
dem Wundarzte. 
Bei gleichzeitiger Belihligung uchrerer beichen au dem- 
selben Orte ist für jede nachselgende nur die Hälfte des min- 
desten Betrages anzusetzen. 
Z# schisiuacn. Bericht und Gutachten darüber. 
Betrifft dieß mehrere alei harrige Leichen, so ist für ut 
nelgenne! nur anzuseten . 
Fnk die einer Sektion v rrt zus urchun 
1 Arze 
rem Wundarzte 
Für die Zergliederung der geiche eines LCrnochsenen mit ain- 
schluß des Diktirens und Unterzeichnens des Protocolles je 
nach deren geringerer oder gröherer Ausdehnung oder Voll- 
ständigkeit 
dem Arzte 
dem Wundarzte 
20 Sar. bie 1 khlr. 
10 bis 15 Sgr. 
20 Sgr. 
15 Sor. 
2 Thlr., 4 bis Thlr. 
3 Thlr.
	        
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