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71) Sind in den unter 68 und 70 erwähnten Fällen wiederholte
oder Nachprüfungen notbwendig, so kann für dieselben ein-
schliehlich des Berichtes bloß die Hälste bis zwei Drittheile
des dortigen Ansaßes berechnet werden.
72) Für den dabei verwendeten Protokollanten
75) Für die schriftliche Ladung einer 2 zu u#be.
rung oder Befsragung
74) Für die s—N oder R setbst inlchließlich der nie-
derschrift d
75) Für einen * eder Cnochten #er Kungsehler der Me
dizinalpersonen oder über Medizinalpolizeivergehen
76) Für erforderte Anwesenbeit und Theilnabme bei einer chemi-
schen d vbarmaztutischen Untersuchung nach der Dauer der
Expedit
von koot zu 4 Stunden.
bie zu einem Tag ·
77) Für den schriftlichen Verich variter
für Mitwollziebung desselben.
78) Für die ersorderte Anwesenbeit nid koeilnohme bei bbierscn,
lichen Verrichtungen, einschließlich des Hoülsilihen 2 Berichis
1 bis 2 Thlr.
5 Sgr.
10 bis 20 Sar.
1 bis 3 Thlr.
15 Sgr bis 1 Tötr.
Thlr.
1 bis 2 Thlr.
10 bis 15. Sgr.
für ninrbionen bis zu Stunden 15 Sat. bis 1 Thlr. 15 Sgr.
.... 2 Thlr.
bis zu
für Mnellnehen des Verichtes .
79) Fuͤr eine Anzeige au die Po olizei· oder W in an-
deren als den schon erwähnten Fällen
80) Für ein schriftliches Zeugnih, soweit es anger den in dieser
Taze schon berücksichtigten Gutachten vorkommt
81) Zuͤr die Hrüsung und Feststellung einer in Rechnung eetach
ten Summe nach Mahgabe der Umsänglichkeil derselben
82) Für * * einer Berewnung zur VBezeusuns
ibrer Richtigkei
83) Für die zraimnan eines. mündlichen Vorbringens=
84) Für die Eingangs oder atgenacbenertuns eines ie
85) Für die Bestellung zur Post .. .
losge.
10 bis 15 Sgr.
10 bie 15 Sgr.
5 Sgr. bis 1 Tolr.
3 bis 5 Sgr.
5 bid 15 Sgr.
1 Sar.
Sar.