Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1859. (8)

8. Bekanntmachung, 
die Leichentransporte betreffend. 
(Publicirt in No. 11 des Amts= und Nachrichkeblattes.) 
Mit der Königlich Sächsischen Regierung ist dießseits eine Uebereinkunft wegen 
der gegenseitigen Gestattung der Leichentransporte in der, durch die Vrocdnung vom 
14. dieses Monats bczeichngten Weise Gtoeschloffen worden, welche mit dem 1. Fe- 
bruar dieseb Jahres in Kraft treten soll 
Eine ebenmäßige Uebereinkunft ist auch mit der Königlich Hannoverischen Re- 
gierung getroffen worden. 
Greiz, den 25. Januar 1859. 
Fürstl. Neuß-Plauische Landesregierung daf. 
Otro. 
R. v. Geldern= Crispendort.
	        
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