Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1859. (8)

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37. Regulativ, 
Abänderungen in der Conttole uͤber die Wegegelder-Einnahme 
betreffend. 
Da sich die bisherige Einrichtung bezüglich der Controle über die Wegegeld- 
Einnahme nicht allenthalben als zweckmäßig und auoreichend erwiesen hat, so ist 
für nöthig befunden worden, in dieser Beziehung folgende veränderte Bestimmun- 
gen zu treffen: 
1. 
nennnl % Wegegeldzetcel jeder Barriere erhalten eine besondere Farbe und zwar 
der Barriere au On-raurzach= Schönfeler Straße blau, 
- - Schoͤn aseh . toth, 
Fraureuth .. weiß, 
- -Greiz- Elserterg- Straße .. ......totl), 
- :GkktzZe-slenkodaGeI-aek Straße ....·.Iveiß, 
· -Wsldktaube.. ..·...blau, 
- -SZeulenroda.. blau, 
-Neundorf.. wþoabtiß, 
Burgt. rolh, 
-Plothen. . blau, 
- eiN bboelau, 
Erispendorf blau. 
und - mit durch ein Buch (24 Bogen der Bogen zu Zeileln) bindurch 
laufenden Nummern, so daß diese von 1— 768 reichen, bedr 
Jedes Buch bildet hinsichtlich der Controle für die ——d- eine 
Serie. Die Ausgabe solcher, durch Farben und Nummern unterschiedenen Zettel 
erfolgt übrigens erst, sobald der bisherige Vorrath verbraucht ist. 
2. 
Itgen o Die Wegegeldzettel werden an die Einnehmer auf elangen wie bisher von 
der r Fchh Landstraßenbau-Cassenverwaltung — an die Einmhmer in der Herr- 
Elnnehmer. 
t Burgk durch Vermittelung des dortigen Fürstlichen Amtes — abgegeben. 
Van- der jedesmaligen Abgabe ist die Wegebauinspection von Seiten der gedachten
	        
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