Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1859. (8)

10. Bekanntmachung, 
die Ertheilung von Paßkarten an Kaufleute und Fabrikanten, 
bezüglich deren Handlungöreisende 2c. 
betreffend. 
Nach anher gelangter Mlttheilung haben sich sämmtliche bel dem Pahkarten= 
vertrage vom 21. Oktoder 1850 betheiligten Staatöregierungen mit dem auf der 
Eisenacher Conferenz unterm 29. Juli v. Jahres von deren Commissarien einstim- 
mig gefaßten Beschlusse, 
„daß durch die Bestimmung des Artikels 4 lit. c. des Vertrags d. d. 
Dreöden, den 21. Oktober 1850 die Ertheilung von Paßkarten an 
Kaufleute und Fabrikanten, bezüglich deren Handlungsreisende, welche 
Waarenbestellungen nach Proben oder Mustern aufsuchen, fortan nicht 
ausgeschlossen werden solle.“ 
einverstanden erklärt, was hierdurch zur allgemeinen Nachachtung öffentlich bekannt 
gemacht wird. 
Greiz, am 27. Januar 1859, 
Fürstl. Neuß-Plauische Landesregierung das. 
Otto. 
K. v. Gildirn · Cricpendors.
	        
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