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Der Maßstab ist
a) der eingeschriebene Anschlag des Gebäudes und
b) der an dem Gebäude erlittene Schaden, so daß, im Fall letzteres
ganz in Asche gelegt werden sollte, der volle eingeschriebene Werth
(. 7.) und im Fall blos theilweiser ung D der verhältniß-
nißmäßige Theil des Anschlags verqütel wird (§. 1
. 1b.
Zeit der Entschädigungsleistung.
Der Anspruch auf Entschädigung 6 sebaid vorhanden, alé der Verlust er-
solgt. Die Zahlungöfristen bestimmt §. :
. 16.
Unaufhaltbarkeit der Entschädigungsgelder.
Die zu zahlenden Entschädigungögelder können unker keinem Vorwande mit
Nrrest oder Consicalion belegt werden.
Nur dann, wenn die Obrigkeit zur Sicherstellung der Gläubiger eines auf
dem Vermögenéverfalle stehenden Schuldnerö einzuschreiten ermächtigt, oder der zu
Entschädigende ein solcher wäre, daß ihm die Gelder nicht mit Sicherheit in die
Hände gegeben werden konnen, soll es ihr gestattet sein, auf Zahlung der Cuisca
digungssumme an sie anzutragen und dieselbe unter ihrer Aufsicht zu dem §K.
bestimmten Zwecke verwenden zu lassen.
Selbst in dem Falle, wenn den Beschaͤdigten der Verdacht trifft, daß er den
Brand böslicher Weise selbst veranlaßt, solches aber nicht sofort in, s Klare zu selzen
wäre, soll gegen ausreichende Sicherheitsleistung: daß das Beld durchaus zu kei-
nem andern Zwecke, al6 zu Wiederherstellung der Gebäude verwendet werde, die
Versicherungssumme an denselben einsiweilen, mit Vorbehalt der Zurückerstattung,
wenn später die Schuld aucgemittelt würde, verabfolgt werden.
E%# hastee sich von selbst, daß ganz liquide. Gegenforderungen der Anstalt,
ie der Beschädigte mit seinen Beiträgen in Rückstand wäre, Compensa-
oen begründen können.