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40. Bekanntmachung,
die Stipendien für die der Theologie sich Widmenden
betreisend.
Nachdem durch die Willfährigkeit der Ritter= und Landschaftlichen Deputa-
btion ein jährliches Quantum zur Unterstützung der der Theologie sich widmenden
Inländer, welche sowohl durch Befähigung, als durch. Würdigkeit und Bedürftig-
keit zur Berücksichtigung solcher Unterstützung sich eignen, aus der Landescafse
bewilligt worden und solcher Beschluß Höchste Genehmigung gefunden hat: so wird
Solches hierdurch bekannt gemacht mit dem Bemerken, daß die auf solche Unter-
stützung Reflectirenden ihren darauf bezüglichen Gesuchen an das Fürstl. Consisto-
trium Zeugnisse über ihre Befähigung, Würdigkeit und Bedürftigkeit, so wie ein
Taufzeugniß beizulegen haben.
Greiz, den 16 October 1859.
Fürstlich Reuß-Plauisches Consistorium daf.
Frip i. B.
N. v. Gelden= Ciispendor
50. Bekanntmachung,
bie Verpflichtung des Gutsbesizers Johann Gottlieb Höfer von
Caselwitz als 2. Feldgeschwornen daselbst
betreffend.
An Stelle des vor Kurzem verstorbenen zweiten Feldgeschwornen Johann
Michael Koch zu Caselwit, ist der dortige Gutsbesitzer Johann Gottlieb Höfer, von
dem Fürstl. Justizamt in Pflicht genommen worden, was hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht wird.
Greiz, den 28. October 1859.
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung daf.
Otto.
N. o. Geldern-Erl#p##dort.