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5) Hosstion 20 sind die Worte: „Schreibfedern aus Stahl oder aus
Metallkomposition zu streichen und es soll der letzte Sat lauten:
„ingleichen Waaren aus Gespinsten von Baumwolle, beinen, Seide,
Wolle, welche mit Bein: (einschließlich Elfendein und Fischbein),
Eisen, Glas, Holz, Horn, Leder, Ledertuch, Messing, Papier, Pappr,
Porzellan, Stahl oder Steingut verbunden sind, z. B. Tuch= oder
Jeug-Mützen in Verbindung mit beder, Knöpfe auf Holzkormen,
Klingelschnüre und dergleichen mehr.“
6) In Beziehung auf die Bestimmungen in der Position II 21 a. nebst
Anmerkung ist zu setzen:
a) 1) Lohgare oder nur lohroth gearbeitete Häute, Fahlleder, Sohl-
leder, Kalbleder, Sattlerleder, Stiefelschäfte, auch Juchten;
ingleichen sämisch und weißgares 2 ch Hergament
1 Zentner 6 Thlr. oder 10 Fl. Kr
2) Gummiplatten und mehr oder 9 -etenge Guttapercha;
Gummisäden außer Verbindung mit andern Materialien;
Krabenleder, auch künstliches, für inländische Kratzenfabriken
auf Erlaubnißschein unter Kontrole
1 Zentner 3 Thlr. oder 5 Fl. 15 Kr.“
7) Position 21 b. Anmerkung soll lauten: „Halbgarne, sowie bereits ge:
gerbte, noch nicht gefärbte oder weiter zugerichtete Ziegen= und Schaf-
Felle werden gegen die allgemeine Eingangöabgabe eingelassen.“
8) Posstion 21 c. ist zu seben: „andere grobe Gumml-Fabrikate,“ an-
statt: „andere nicht lackirte Gummi-Fabrikate außer Verbindung mit
anderen Materialien.“
9) Position 21 (d. ist zu seben: „von lackirtem Leder und Pergament,
sowie Waaren von lackirtem, gefärbtem oder bedruckten Gummi,“ a
statt: „von lackirtem beder, lackirten Gummi und Pergament ;“
10) Posiĩtion 25 b. E. ist dahin zu fassen:
„„Heke aller Art mit Ausnahme der Weindefe.“
10) Poastion 25 g. in der letzten Spalte für Trra ist zu setzen:
össern und Töpfen, sowie in Kübeln von hartem Holze.
iz:% in gübemn von weichem Holze.“
12) Position 25 h. ist zu seben: „auch eingeschmolzenes Fekt, mit Aus-
nahme von Talg,“ anstatt: „auch ungeschmolzenes Fett.“
13) booftian 25 m. G. sind in der lehten Spalte für Tara die Worte:
fz Säcken“ zu Ktreichen.
14) geen 26 soll lauten: