Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1859. (8)

daß sie der Unserem Fürstlichen Hause geleisteten Pflicht eingedenk, demselben 
ihre jederzeit und oft unter den schwierigsten Umständen bewiesene Treue und An- 
hänglichkeit auch ferner bewähren werden. 
Greiz, den 9. November 1859. 
(L. S.) Caroline. 
53. Bekanntmachung, 
den Beitritt Oesterreichs zum Paßkarten-Vertrage vom 21. Oktober 
1850 
betreffend. 
Die Kaiserlich Königlich Oesterreichische Regierung ist für den ganzen Umfang 
des Kaiserstaates auf die Zeit vom 1. Januar 1860 an dem bestehenden Paßkar= 
tenvereine gegen die ihr von dem letzteren zugestandene Bedingung beigetreten, 
daß ihr bis auf Weiteres nachgelassen werde, die Paßkarten für Oesterreich 
alljährlich in der Farbe und nach dem Formular, wie es nach dem je- 
desmaligen vertragsmäßigen Vorschlage Preußens von sämmtlichen Con- 
trahenten, eventuell von deren Mehrzahl genehmigt wird, in der k. k. 
Staatödruckerei zu Wien anfertigen zu lassen, 
was hierdurch zur allgemeinen Nachachtung öffentlich bekannt gemacht wird. 
Greiz, den 14. November 1859. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung. 
Otto. 
R. v. Geldern-Crispendor!. 
 
	        
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