20. Landesherrliche Verordnung,
die Beschränkung des übermäßigen Andrangs zum Handwerk der
Weber, Zeug= und Tuchmacher
betreffend.
Wir Heinrich der Zwanzigste, von Gottes Gnaden älterer Linie
souverainer Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz,
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. w. 1c.
fügen hiermic zu wissen:
Der große Umsturz, welchen in allen Ländern die Handels= und Verkehrs-
verhältnisse vor einiger Zeit erlitten haben, und dessen traurige Nachwirkungen noch
immer fortdauern, ohne daß, wenigstens für die nächste Zukunft, eine wesentliche
und nachhaltende Besserung zu hoffen ist, mußte nothwendig auf einen Umstand
aufmerksam machen, welcher sich schon seit längerer Zeit bemerklich, und bei den
von Zeit zu Zeit eingetretenen Stockungen in höchst nachtheiliger Weise fühlbar
gemacht har; es ist dieß der übermäßige Andrang zu dem Handwerke der Leinweber,
Zeug= und Tuchmacher; während sich bei vielen anderen Professionen ein Mangel
an Lehrlingen und Gesellen zeigte, stieg bei jenem Handwerke die Zahl derselben
immer mehr; die Nachtheile dieses übermäßigen Zudrangs gaben sich bei jeder wenn
auch nur vorübergehenden Stockung bemerklich, indem sogleich eine große Anzahl
arbeitöloser Handwerksgenossen die öffentliche Unterstühgung in Anspruch nahmen und
dem Publikum zur bast sielen.
Wir haben daher duich Unsere Landesregierung eingehende Erörterungen über
den Grund dieser Uebelstände, über die möglichen weiteren Folgen, und über die
Mittel zur thunlichsten Abhülfe anstellen lassen; das Ergebniß dieser Erörterungen
hat gezeigt, daß ein Hauptgrund jenes öbermäßigen Zudrangs darin lag, daß
denen, welche sich der Weberei widmeten, in sehr vielen Fällen, aus Gnaden die
beistungen, welche ihnen artikelmäßig oblagen, erlassen wurden, wodurch viele junge
Leule veranlaßt werden mochten, dieses Handwerk, welches einen baldigen, auf die
Dauer aber sehr unsichern Erwerb versprach, der Wahl eines andern bebensberufes
vorzuziehen; ferner hat sich herausgestellt, daß die bisher leicht erthellten Dispen-
sationen von der Wanderschaft nachtheilig gewirkt haben, indem durch das Unter.