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zeige von diesen Thatsachen an den Spediteur binnen der einjährigen Frist ab-
besen worden ist.
e Bestimmungen dieses Artikels sinden in Fällen des Betcuges oder
der enner det Spediteurs keine Anwendung.
Ati. 387.
Im llebrigen sind die Rechte und Pflichten deS Spediteurs, soweit dieser
Titel keine Bestimmungen darüber enthält, nach den Grundsben des vorigen
Titels zu beurtheilen; insbesondere kommen die Be llimmungen, welche in den
Art. 365 bis 367 für den Kommissionädr gegeben sind, auch für den Spediteur
zur Anwendung.
Art. 388
Wenn ein Kaufmann, dessen gewöhnlicher Handelöbesrisb nicht in Spe-
ditionogeschäftey besteyn, eine Gterversendung durch Frachesuhrer oder Schisser
für fremde Rechnung in eigenem Namen zu besofgen übernimmt, so gelten in
Ansehung eines solchen Geschäfté die Vorschriften dieses Titels.
Nrt. 389.
Die Bestimmungen dieses Titels finden keine Anwendung auf Personen,
wrlche nur die Vermittelung von Frachtverträgen zwischen dem Absender und
dem Frachtfährer oder Schisfer bewirken (Frachtmäkler, Güterbestätter, Schiffe-
prokureure)
Jũnsler Tilel.
Von den Frachtgeschaft.
Erster Ablchnik .
Von dem Frachtgeschäft überhaupt.
Art. 390.
Frachtführer ist derjenige, welcher gewerbemäßig den Transport von Gütern
zu Lande oder auf Flüssen und Binnengewässern guoführt.