Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1862. (11)

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23. Bekanntmachung, 
Patentertheilung auf die Herstellung eines neuen Minen-(Spreng-) 
oder Grubenpulvers an Otto Kühnemann in Stettin 
betreffend. 
Dem Kaufmann Herrn Otto Kühnemann in Stettin ist auf deofalls ge- 
schehenes Ansuchen ein Patent auf die von ihm erfundene Herstellung eines 
neuen Minen= (Spreng-) oder Grubenpulverc auf die Dauer von fünf auf ein- 
ander solgenden Jahren für den Umfang des hiesigen Fürstenthums mit der 
Wirkung ertheilt worden, daß Nlemand ohne vorher ertheilte Zustimmung des 
Patentinhabers das fragliche Fabrikat herzustellen, zu verkaufen und zu benutzen 
befugt sein soll. 
Auch ist bei Verleihung dieses Privilegiums die Neuheit und Eigenthum- 
lichkeit der Ersindung im Sinne des unter den Zollvereinéregierungen wegen 
Ertheilung von Erfindungspatenten getroffenen Uebereinkunft ausdrücklich vor- 
ausgesetzt worden. 
Solches wird hierdurch zur Nachricht und Nachachtung öffentlich bekannt 
gemacht. 
Greiz, den 22. August 1862. 
Fürstlich Renß-Plauische Landesregierung das. 
Dr. Herrmann. 
N. v. Geldern-CUs#endorf.
	        
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